"unlauteres Preisdumping"
Leserbrief aus den zm 23/2016 zum Beitrag„HKP-Auktion bei Ergo Direkt“, zm 21/2016, S. 30–33.
2te Zahnarztmeinung? Welch ein Euphemismus! Eine zahnärztliche Zweitmeinung besteht aus einer fachlich fundierten Auseinandersetzung mit einem gegebenen Therapieplan. Diese ist hier aber gar nicht gefragt sondern lediglich ein Kampfpreisangebot – orientalischer Basar wäre treffender. Zu den Zahlen: Mit entsprechendem Ansatz der GOZ lassen sich bei andersartigen Versorgungen 50% Honorarumsatz von den Gesamtkosten erzielen. Wer aber einen reell kalkulierenden Kollegen unterbieten will, wird wohl eher bei 40% landen.
Die von der Auktionsplattform erhobene Vermittlungsgebühr von 10% des Gesamtumsatzes beträgt also 1/4 des Honorarumsatzes. Die Signalwirkung auf die Honorarverhandlungen ist verheerend. Warum den ZE-Punktwert um 2,5% anheben, wenn doch offensichtlich 25% Spielraum nach unten bestehen?Die im Raum stehende Vermittlungsgebühr von 40% des Gesamtumsatzes schöpft den Honorarumsatz zu 100% ab. Wer sich darauf einlässt, arbeitet also komplett für die Plattform. Das ist unlauteres Preisdumping, weil von vornherein klar ist, dass der Betreffende seine Leistungen nie kosten-deckend erbringen kann.Dr. Stefan Blechschmidt,Schramberg