Unterkieferprotrusionsschiene wird Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung
Nach fachlichen Beratungen unter maßgeblicher Mitwirkung der KZBV hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) heute in Berlin einen entsprechenden Beschluss gefasst.
"Wir freuen uns sehr, dass die Versorgung mit der Unterkieferprotrusionsschiene künftig von Zahnärzten und Ärzten gemeinsam gestaltet werden kann", betonte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Martin Hendges. Die Regelung, dass nur zahntechnisch individuell angefertigte und adjustierbare Schienen die Anforderungskriterien für eine funktionierende Schienentherapie erfüllen, werde von der KZBV aufgrund der klaren Evidenzlage begrüßt.
Vertragszahnärzte werden in die Versorgungsstrecke eingebunden
Die KZBV hatte sich im G-BA erfolgreich dafür eingesetzt, dass Vertragszahnärzte in die Versorgungsstrecke hinsichtlich des Ausschlusses zahnmedizinischer Kontraindikationen, der Anfertigung und Anpassung der Schiene, der Schieneneingliederung sowie der Einstellung des Protrusionsgrades eingebunden werden.
Sie verantworten Anfertigung und Anpassung der Schiene
Die Therapie mit einer individuell hergestellten Unterkieferprotrusionsschiene ist künftig auf Grundlage einer vertragsärztlichen Indikationsstellung als sogenannte Zweitlinientherapie für leichte, mittelgradige und schwere Schlafapnoe vorgesehen. Nach Ausschluss zahnmedizinischer Kontraindikationen verantworten Vertragszahnärzte die Anfertigung und Anpassung der Schiene. Diese Anpassung erfolgt in enger Abstimmung mit den verordnenden Vertragsärzten.
Der Beschluss des G-BA wird zunächst dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt - im Fall einer Nichtbeanstandung - nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Hintergrund: Die Unterkieferprotrusionsschiene
Hintergrund: Die Unterkieferprotrusionsschiene