Upcycling eines Klassikers – "Ist das wirklich korrekt?"
Leserbrief zum Beitrag:„Aus der Dentalgeräte-Werkstatt: Upcycling eines Klassikers“, zm 7/2017, S. 56–57.
Mit Interesse haben ich den Artikel über die Modernisierung der M1 gelesen, allerdings hinterließ der Artikel mir den Anschein, als ob es sich um einen Werbetext und nicht um einen recherchierten Beitrag handelt. Mir fehlt völlig, dass dieses RKI-konform sein soll – Wartungsintervalle, Austausch von Bauteilen, etc.
Dr. Michael Mann,Huenxe
Antwort Walter Meyer der Firma Dental-S GmbH :
Der Hersteller bestätigt mit der CE-Kennzeichnung des Geräts die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen. Hierzu zählt auch die Anwendung von relevanten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim RKI.
Der Zahnarzt ist nach der MPBetreibV unter Berücksichtigung der dem Medizinprodukt beigefügten Herstellerangaben für die Festlegung und Durchführung von Wartungen und Sicherheitstechnischen Kontrollen und für deren Dokumentation im Medizinproduktebuch verantwortlich.
Dental-S GmbHWallufer Str. 23a65343 Eltville am RheinTel.: 06123 10 60 E-mail: <link url="https://www.zm-online.de/typo3/www.dental-s.de" import_url="https://www.zm-online.de/typo3/www.dental-s.de _blank external-link-new-window" follow="follow" seo-title="" target="new-window">www.dental-s.de