USA: Gericht stoppt Aus für XXL-Drinks
Das geplante Verbot übergroßer Becher mit gesüßten Getränken kann in New York erstmal nicht in Kraft treten. Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates New York gab den Klägern gegen das Gesetz recht.
Gericht kritisiert die "Willkür" des Verbots
Die Gesundheitsbehörde der Millionenmetropole habe keine Berechtigung, eine solche Regelung einzuführen, befand der Richter. Außerdem sei es nicht gerecht, dass das Verbot nur für bestimmte Getränke gelte und auch nur für bestimmte Verkaufsorte. Die Regelungen seien "überfrachtet mit willkürlichen und unberechenbaren Konsequenzen".
Geklagt hatte ein Zusammenschluss von Händler-Verbänden und Getränkeherstellern. Damit sind Becher mit gesüßten Getränken von Cola bis Kaffee unter anderem in Fast-Food-Läden, Kinos und Stadien über einer Größe von etwa 470 Millilitern weiterhin erlaubt.
Bloomberg gibt sich trotzdem zuversichtlich
Die Entscheidung gefährde das Wohlergehen der New Yorker, kritisierte der Chef der Gesundheitsbehörde, Thomas Farley, in einer Mitteilung. New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg kündigte an, sobald wie möglich Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung einzulegen. "Wir sind zuversichtlich, dass die Regelung schlussendlich in Kraft treten können wird."
Das Verbot der Riesen-Becher gilt als eines der Prestige-Projekte des scheidenden Bürgermeisters, der sich immer wieder mit aufsehenerregenden Projekten für die Gesundheit und gegen die weit verbreitete Fettleibigkeit der US-Amerikaner eingesetzt hatte. So hatte er unter anderem das Rauchen an Stränden und in Parks verbieten lassen und Fast-Food-Ketten dazu verpflichtet, die Kalorien ihrer Angebote auf die Speisekarte zu schreiben.
Nach Angaben des New Yorker Rathauses sterben allein in der Millionenmetropole jedes Jahr rund 5000 Menschen an den Folgen von Fettleibigkeit.
Aus ärztlicher Sicht müsste man noch rigoroser vorgehen
Doch Händler-Verbände und Getränkehersteller waren schon seit Monaten Sturm gegen das neuartige Verbot gelaufen, während aus der Bevölkerung relativ wenig Kritik kam. Auch Ärzte hatten die Regelungen zwar unterstützt, sie jedoch als nicht ausreichend bemängelt.