Verband fordert Ausschluss von Fremdinvestoren in Freien Berufen
Dazu zählt der VFB unter anderem Arzt- und Zahnarztpraxen, Anwalts- und Steuerkanzleien, Apotheken und Ingenieurs- und Architektenbüros. Wirtschaftliche Interessen dürften nicht vor Mandanten-, Patienten- oder Kundeninteressen stehen, heißt es in einer Resolution, die die Delegiertenversammlung des VFB in München einstimmig verabschiedet hat.
Die Resolution soll eine Antwort des VFB-Präsidiums auf aktuelle Entwicklungen insbesondere im (zahn-) medizinischen Bereich sein, in dem sich fremdinvestorengesteuerte (Zahn)Medizinische Versorgungszentren immer mehr durchsetzen. Seit die Bundesregierung 2004 die rechtliche Grundlage hergestellt hat, hätten sich deutschlandweit mehr als 4.000 MVZs gebildet – vorrangig im städtischen Raum. Ein Fünftel davon sei in Bayern ansässig: Enige seien von Krankenhäusern geführt, andere von Berufsträgern und eine steigende Zahl eben auch von privaten Investoren.
Reine Profitorientierung hat nichts verloren, wo es um die Gesundheit geht
Reine Profitorientierung habe nach Meinung der Delegierten dort nichts verloren, wo es um die Gesundheit von Menschen und um Fachberatung und Fachwissen von Spezialisten geht. Die Tätigkeit der Freien Berufe ist dem Gemeinwohl verpflichtet und nicht der Maximierung der Kapitalrendite. Nur so kann „eine flächendeckende wohnort- und zeitnahe Versorgung sowie der Zugang zu lebenswichtigen Dienstleistungen und Angeboten der Daseinsvorsorge durch Expertinnen und Experten vor Ort auf höchstem Niveau sichergestellt“ werden, so die Resolution im Wortlaut.
Der Präsident des Verbandes und niedergelassene Zahnarzt Michael Schwarz sagte: „Gegen die Kommerzialisierung im Gesundheitswesen müssen wir uns schon alleine deshalb wehren, damit unsere Patientinnen und Patienten nicht zu Wertschöpfungsobjekten verkommen.“
Schwarz weiter: „Die Freien Berufe übernehmen die Verantwortung für das Wohl von Patienten, Mandanten und Klienten und gegenüber der Gesellschaft und sie sorgen auch für eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung!“
Die Resolution ist sowohl an das Bayerische Staatsministerium der Justiz als auch an das Bundesjustizministerium gegangen und mit der Forderung verknüpft, für entsprechende Regelungen im Berufsrecht der verkammerten und nicht verkammerten Freien Berufe zu sorgen.