Vermeidbare Gesundheitsschäden verursachen Milliardenkosten
Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat. Die Begutachtungszahlen zeigen nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens, schränkt der MD ein. Die Dunkelziffer sei hoch und gesundheitspolitisches Handeln gefordert, heißt es.
„Wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass es bei etwa 2 bis 4 Prozent der stationären Behandlungen zu vermeidbaren Schadensereignissen kommt. Auf Deutschland übertragen entspricht das einer Größenordnung von rund 350.000 bis 700.000 Ereignissen pro Jahr“, schreibt der MD. Unsichere Versorgung verursache nicht nur unnötiges menschliches Leid, sondern auch erhebliche unnötige Kosten. Dazu gehörten zusätzliche Behandlungen, längere Krankenhausaufenthalte, dauerhafte Gesundheitsschäden und Pflegebedürftigkeit – mit erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem. Die OECD schätze, dass in hochentwickelten Ländern rund 15 Prozent der Kosten der stationären Versorgung für die Folgen vermeidbarer Schadensereignisse aufgewendet werden. „Überträgt man diesen Schätzwert auf die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland“, schreibt der MD, „ergibt sich für 2025 eine Größenordnung von rund 16,7 Milliarden Euro.“
„Mehr Patientensicherheit bedeutet bessere Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens“
„Wir diskutieren intensiv über steigende Beitragssätze, Finanzierungslücken und Einsparpotenziale. Dann müssen wir auch darüber sprechen, wie viele Ressourcen durch vermeidbare Schäden in Medizin und Pflege gebunden werden“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Nicht alle diese Kosten werden sich vermeiden lassen. Aber jeder vermeidbare Schaden, den wir verhindern, bedeutet weniger Leid und vermeidet zugleich unnötige Folgekosten. Mehr Patientensicherheit ist deshalb auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit unseres Gesundheitswesens.“
Der Vorschlag des MD lautet: „Systematische Maßnahmen zur Fehlervermeidung gilt es konsequent einzuführen und umzusetzen: Dazu gehören ein obligatorisches, pseudonymisiertes und sanktionsfreies Meldesystem für schwere, aber eindeutig vermeidbare Schadensereignisse, sogenannte Never Events, sowie die Pflicht zur Offenheit der Leistungserbringenden. Behandelnde müssen gesetzlich verpflichtet werden, Patientinnen und Patienten umgehend zu informieren, wenn bei ihrer Behandlung etwas Unerwünschtes passiert ist und es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Behandlungsfehler die Ursache sein könnte. Eine solche Informationspflicht stärkt nicht nur die Rechte der Betroffenen. Sie schafft auch einen zusätzlichen Anreiz, solche Ereignisse aufzuarbeiten und Maßnahmen zu ergreifen, damit sie sich nicht wiederholen.“
„Offenheit ist [...] nicht nur ein Patientenrecht. Sie ist auch ein Instrument der Fehlerprävention.“
Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund
In der Jahresstatistik 2025 stuften die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes 150 Fälle (2024: 134) als sogenannte Never Events ein. Dazu zählen schwerwiegende Medikationsfehler, unbeabsichtigt im Körper zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen wie Tupfer oder ähnliches, Patienten- und Seitenverwechslungen, die zu erheblichen Schäden führen können. Immer wieder stelle der Medizinische Dienst in seinen Gutachten die gleichen folgenschweren Fehler fest, heißt es. „Wenn solche Fehler geschehen, dann weist das eindeutig auf Risiken im Versorgungsprozess hin, denen systematisch nachgegangen werden muss, um weitere Schadensfälle zu verhindern.“
Sanktionsfreies Meldesystem könne Fehler vermeiden helfen
Never Events sind für das Erkennen, Umsetzen und Bewerten von Sicherheitsmaßnahmen wichtig und werden daher in vielen Ländern erfolgreich für die Prävention genutzt. Deutschland hinke hier hinterher, so der MD. International anerkannte Konzepte zur systematischen Fehlervermeidung sollten darum auch hierzulande eine Selbstverständlichkeit in der Versorgung sein. Die Meldung von Never Events diene ausschließlich der Verbesserung der Patientensicherheit und sei frei von Haftungsfragen. Das müsse gesetzlich garantiert sein.
In der aktuellen Jahresstatistik des Medizinischen Dienstes beziehen sich zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (7.633 Fälle). Ein Drittel (4.073 Fälle) entfällt auf den ambulanten Bereich. Betrachtet man die Fachgebiete, ergibt sich folgendes Bild:
29,6 Prozent der Vorwürfe (3.476 Fälle) betreffen die Orthopädie und Unfallchirurgie;
10,6 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.246 Fälle);
9,4 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.099 Fälle);
8,9 Prozent die Zahnmedizin (1.043 Fälle) und
8,2 Prozent die Allgemein- und Viszeralchirurgie (961 Fälle).
6,6 Prozent der Vorwürfe beziehen sich auf Pflege (776 Fälle)
26,7 Prozent der Vorwürfe entfallen auf 29 weitere Fachgebiete (3.134 Fälle).
„Die Häufung in einzelnen Bereichen lässt keinerlei Rückschlüsse auf die Sicherheit in einem Fachbereich zu. Eine Häufung im Fachgebiet zeigt, dass Patientinnen und Patienten auf Behandlungsergebnisse reagieren, wenn diese nicht ihren Erwartungen entsprechen und sie deshalb ein Schadensereignis vermuten“, erläutert Dr. Christine Adolph, Leitende Ärztin und stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern. „Fehler bei chirurgischen Eingriffen sind für Patienten in der Regel leichter zu erkennen als zum Beispiel Medikationsfehler. Deshalb werden Fehler bei Operationen eher vorgeworfen als bei anderen Behandlungen.“
In der Jahresstatistik 2025 sind 11.735 Verdachtsfälle zu knapp 1.000 verschiedenen Diagnosen erfasst. Die Vorwürfe betreffen fehlerhafte Behandlungen bei Hüft- und Kniegelenksverschleiß, Knochenbrüchen, Gallensteinen, Zahnwurzelbehandlungen und vieles andere mehr.



