Stichtag 31. Dezember 2018

Verspätete Betriebskostenabrechnung? Müssen Sie nicht nachzahlen!

mth/pm
NachrichtenPraxis
Ob Privatwohnung oder Praxis: Vermieter müssen dem Mieter spätestens zwölf Monate nach einer Abrechnungsperiode die Betriebskosten mitteilen. Für das Kalenderjahr 2017 war der Stichtag der 31. Dezember 2018.

So musste der Vermieter für das Kalenderjahr 2017 bis zum 31. Dezember 2018 die Betriebskosten abrechnen. Schickt er die Abrechnung erst später, muss der Mieter keine Nachzahlungen mehr leisten.

Verzögert sich die Nebenkostenabrechnung aufgrund von internen Gründen, zum Beispiel, weil der Verwalter die Hausgeldabrechnung zu spät erstellt, kann der Vermieter keine Nachforderungen stellen ( Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 249/15 ). Dann müsste der Vermieter sich die Belege selbst bei der Hausverwaltung besorgen, um die Betriebskostenabrechnung zu erstellen.

Leerstand: Reparatur- und Verwaltungskosten: Auffällige Kostensteigerungen: Sonstige Kosten: Wohnfläche: Gewerberäume:

Leerstand:

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Quelle: Stiftung Warentest

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