Kabinett billigt Gesetz zum Schutz von Rettungskräften und Notärzten

Vertragsärzte sind im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt

pr
Politik
Gewalt gegen Notärzte, Rettungskräfte oder Polizisten soll künftig stärker geahndet werden. Das sieht ein neuer Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium vor. Vertragsärzte sind dort weiterhin nicht erwähnt.

Die Bundesregierung will künftig Gewalt gegen Notärzte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Polizisten und andere dem Gemeinwohl dienende Personen härter ahnden. Dazu hat das Bundeskabinett einen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf für eine Änderung des Strafgesetzbuches gebilligt. „Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren besonderen Schutz“, erklärte Buschmann. Das Strafgesetzbuch solle angepasst werden, um Angriffe auf diese Personengruppe künftig noch besser strafrechtlich zu erfassen, kündigte der Minister an. Dazu werde auch die Nötigung etwa von Mitgliedern eines Gemeinderates oder des Europäischen Parlaments unter Strafe gestellt.

Wie das Deutsche Ärzteblatt (4.9.) herausstellt, werden Vertragsärzte und Arztpraxen bei den geplanten Verschärfungen im Strafrecht weiterhin nicht erwähnt. Am 21. August hätten sich Buschmann und der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, zu dem Thema ausgetauscht. Der Minister habe keine Änderung an den Reformplänen zugesagt. Stattdessen sei eine Umfrage vereinbart worden. Deren Ergebnisse sollten Grundlage für Beratungen des Bundesjustizministers mit den Länderkollegen sein. Das Blatt verweist auch darauf, dass die KBV zuvor kritisiert hatte, dass aus den Gesetzesplänen kein größerer Schutz für Arztpraxen erkennbar sei.

Die Änderungen im Strafgesetzbuch sollen dazu dienen, die geltende Rechtslage zu bekräftigen. Demnach sollen die Gerichte bei der Strafzumessung künftig auch berücksichtigen müssen, ob die Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Ferner soll die geplante Bestimmung zu besonders schweren Widerstandsdelikten zum Schutz von Rettungskräften, Feuerwehr, ärztlichen Notdiensten und Notaufnahmen erweitert werden. Demnach soll auch ein „hinterlistiger Überfall“ in der Regel als besonders schwerer Fall des Widerstands gelten, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.

Der Regierungsentwurf wird jetzt dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.

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