Videosprechstunde wird Kassenleistung

nh
Frühzeitige Einigung: Im E-Health-Gesetz war vorgesehen, dass Videosprechstunden ab dem 1. Juli 2017 Kassenleistung werden, doch jetzt können sie schon ab April als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich schon vorzeitig über die Honorierung geeinigt, so dass die Videosprechstunde schon ab April als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden kann.

Die Vergütung besteht dabei künftig aus zwei Komponenten: Ab April gibt es für jede Videosprechstunde einen Technikzuschlag von 4,21 Euro. Die Anzahl ist pro Quartal und Arzt für 47,5 Videokontakte gedeckelt – vermutlich ist laut KBV eine Kostendeckung jedoch bereits bei zwei Videosprechstunden pro Woche erreicht.

9,27 Euro pro Beratung

Zusätzlich zum Technikzuschlag soll die Honorierung einer Videosprechstunde zukünftig bei 88 Punkten liegen. Dies entspricht einem Erlös von 9,27 Euro. Voraussetzung ist, dass der Patient in den vorangegangenen zwei Quartalen mindestens einmal in der Praxis persönlich vorstellig geworden ist und die Verlaufskontrolle durch dieselbe Praxis erfolgt wie die Erstbegutachtung.

Beide Leistungen sind jedoch zunächst auf sechs Indikationen begrenzt. Dazu zählen die Verlaufskontrolle von Operationswunden, Bewegungseinschränkungen und -störungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie die Kontrolle von Dermatosen. Eine Erweiterung des Leistungsspektrums ist vorgesehen.

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