Information der KZBV

Videosprechstunden jetzt auch für Vertragszahnärzte möglich

pr
Praxis
Ab dem 1. Juli 2020 sind Videosprechstunden und Videofallkonferenzen über festgelegte Standards auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung möglich. Das teilte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) jetzt mit.

Grundlage dafür ist die Vereinbarung über die Anforderungen an technische Verfahren zur Videosprechstunde (gemäß § 291g Absatz 5 SGB V), die im Bundesmantelvertrag Zahnärzte zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband geschlossen wurde.

Videodienstanbieter haben demnach die Möglichkeit, Videodienstleistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung anzubieten - soweit sie die geforderten Anforderungen der Vereinbarung erfüllen und entsprechende Nachweise erbringen.

Die Leistungen (Videosprechstunden und Videofallkonferenzen) sind gesetzlich vorgesehen für Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten, sowie für Versicherte, die Anspruch auf zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrags gem. § 119b Abs. 1 SGB V haben.

Der Bewertungsausschuss verhandelt zurzeit über die Abbildung spezieller vertragszahnärztlicher Vergütungen zu diesen Leistungen im BEMA. Mehr dazu hier .

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.