Umgang mit dem Coronavirus

Von Drive-In-Tests bis zum Export-Stopp von Schutzkleidung

LL
Gesellschaft
Der Export von Schutzkleidung ist ab jetzt verboten, in Hessen entsteht der erste Drive-In für Corona-Tests, außerdem sind Medizinstudenten und Ärzte im Ruhestand in der Krise gefragt.

Wirtschaft, Einzelhandel und selbstverständlich das Gesundheitswesen reagieren auf die unkontrollierbare Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland. Viele Branchen handeln präventiv, indem sie beispielsweise ihre Logistik anpassen und Veranstaltungen absagen. Das gehört zur Risikominimierung, die auch das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt. Und trotzdem muss der Behandlungsalltag gemeistert werden. Dafür muss in verschiedene Richtungen gedacht werden.

Zum Schnelltest am Drive-In

Eines interessiert Ärzte und Patienten aktuell brennend: Was tun, wenn sich Symptome andeuten? Damit sich das Virus SARS-CoV-2 nicht in den Wartezimmern und Behandlungsräumen der Praxen ausbreiten kann, wird die Idee von Drive-In-Tests auf dem Parkplatz oder vor der Praxishaustür (soweit verkehrstechnisch möglich) immer populärer. Dafür bleiben die Patienten in ihren Autos sitzen und lassen sich den Rachenabstrich dort nehmen. Die Gesundheitskarte kann in solchen Fällen auch nachgereicht werden. Dieses Verfahren schützt vor einer möglichen Virusübertragung in die ambulanten und stationären Gesundheitseinrichtungen.

Drive-In für Corona-Tests in Hessen

Drive-In für Corona-Tests in Hessen

Um Gesundheitseinrichtungen zu entlasten und zu schützen, werden in einigen Bundesländern mobile und oder stationäre Test-Einrichtungen organisiert. Das begrüßte die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci gestern beim Treffen der Landesgesundheitsminister und -senatoren in Berlin.

Seit gestern (Mittwoch) hat das BMG mit der Sondererlaubnis des Bundesumweltministeriums vereinbart, dass Apotheken das Desinfektionsmittel für den eigenen Bedarf aus Industriealkohol selbst herstellen dürfen. Damit soll den schwindenden Beständen entgegen gewirkt werden.

Export von Schutzkleidung ist ab jetzt verboten

In der kommenden Zeit hat der Schutz des Personals höchste Priorität, um weitere Ausfälle durch CoVid-19-Erkrankungen oder Quarantänen zu vermeiden. Deshalb wird das Bundesgesundheitsministerium die Mittel organisieren und verteilen - auch auf die Zahnarztpraxen. Jede ambulante und stationäre Einrichtung bleibt aber auch in der Eigenverantwortung, Schutzausrüstung im Rahmen ihres Hygieneplan zu kaufen. Gleichzeitig werden keine Mittel mehr von Deutschland aus exportiert.

Der Bund zieht den Nachschub dringend benötigter medizinischer Schutzkleidung an sich und unterbindet Ausfuhren in andere Länder. Das BMG beschafft diese Ausrüstung nun zentral für Arztpraxen, Krankenhäuser und Bundesbehörden, teilte die Regierung nach beratungen ihres Krisenstabs mit. Auf Anordnung des Wirtschaftsministeriums wird darüber hinaus der Export medizinischer Schutzausrüstung wie Atemmasken, Handschuhe und Schutzanzüge verboten.

Medizinstudenten und Ärzte im Ruhestand sollen helfen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn adressierte sich am Mittwoch in seiner Erklärung nach dem Krisenstab an freiwillige Helfer wie Ärzte im Ruhestand oder Medizinstudenten. Deren Unterstützung könnte unter anderem personelle Engpässe abfangen.

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