Vorstände der Körperschaften sollen paritätisch besetzt werden
Die Ampel-Koalition will die Vorstände der ärztlichen Körperschaften – wie Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sowie die regionalen KVen und KZVen – ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend paritätisch besetzen.
Mehrköpfige Vorstände sollen demnach ab der nächsten Amtsperiode mit mindestens einer Frau und einem Mann besetzt werden. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz hervor.
Mit dem Plan soll laut Antragsbegründung eine angemessene Repräsentanz von Frauen und Männern in den Vorständen sichergestellt werden. Wörtlich heißt es: „Die Regelung sieht daher vor, dass bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, dem Vorstand mindestens eine Frau und mindestens ein Mann angehören müssen, um die Geschlechterverteilung unter den gesetzlich Krankenversicherten und den an der vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten auch im Vorstand so weit wie möglich abzubilden.”
KZBV hält den Zeitpunkt für verfrüht
Die Antragstellenden weisen darauf hin, dass vor zwei Jahren mit dem Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung bereits eine entsprechende Mindestbeteiligung von einer Frau und einem Mann für den Vorstand des GKV-Spitzenverbandes sowie für mehrköpfige Krankenkassenvorstände gesetzlich festgelegt worden war.
Die KZBV stützt die Bestrebungen der Ampel, hält den Zeitpunkt allerdings für verfrüht. Bevor eine solche verpflichtende Regelung geschaffen werde, sei es notwendig, aus der Mitte der Zahnärztinnen eine breite Basis zu schaffen und möglichst viele Zahnärztinnen für ein Engagement in den Gremien zu gewinnen, schreibt sie in ihrer Stellungnahme zu dem Änderungsantrag. Es sei eine Selbstverpflichtung der KZVen und KZBV und zentrale Aufgabe der Selbstverwaltung, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass dieses Ziel auch zeitnah erreicht werde.
Wie die KZBV weiter anführt, habe der von der Selbstverwaltung bereits in 2019 angestoßene Prozess zur Stärkung des Engagements von Frauen in den zahnärztlichen Gremien bereits Früchte getragen. Das Ziel, die Repräsentanz von Frauen insbesondere in Führungspositionen zu stärken, solle bereits bei anstehenden Vorstandswahlen einiger KZVen realisiert werden.
Sie fordert eine Verschiebung auf 2029
Um diese Ziele auch bundesweit zu erreichen, fordert die KZBV den Gesetzgeber auf, den Geltungszeitpunkt der geplanten Regelung auf den 1. Januar 2029 zu verschieben. Dies sei erforderlich, da sich das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel nicht innerhalb der bis zur nächsten Legislaturperiode verbleibenden Zeit von weniger als zwei Monaten realisieren lasse, argumentiert die KZBV. Der Gesetzgeber berücksichtige nicht, dass in einigen KZVen die Vorstandsmitglieder für die nächste Legislaturperiode (2023 bis 2028) bereits gewählt seien und in anderen KZVen, in denen noch nicht gewählt worden sei, die für die Vorstandswahl vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen seien.
Das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz zielt im Kern auf eine bessere Personalausstattung in den bundesweiten Krankenhäusern ab. Der Änderungsantrag zur Parität ist auf das Vorhaben aufgesattelt. Eine Anhörung zum Gesetz im Bundestags-Gesundheitsausschuss findet heute statt.