Warnung vor Betrugsversuchen
In den Schreiben werden Praxen über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert. Dazu informierte die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern mit Verweis auf die DGUV. Diese stellt klar: Die E-Mails stammen nicht von der DGUV oder der Berufsgenossenschaft. Eine separate Betrugsmasche betrifft apoBank-Kunden (siehe Kasten).
Kriminelle verschicken Briefe an apoBank-Kunden

Täuschend echt: Dieser von der KBV veröffentlichte Betrugsbrief zeigt beispielhaft, wie die gefälschten Anschreiben aussehen können.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt alle Praxen vor einer groß angelegten Betrugswelle. Kriminelle verschicken hierbei im Namen der apoBank Briefe, um von den Bankkunden vertrauliche Daten abzugreifen und sich Zugang zu den Konten zu verschaffen.
Auf keinen Fall sollten Praxen der Aufforderung in den Briefen folgen, schreibt die KBV. „Denn der enthaltene QR-Code führt auf eine gefälschte Internetseite. Gibt man dort seine Zugangsdaten ein und klickt auf Anmelden, können sich Betrüger die vertraulichen Zugangsdaten aneignen und auf das Konto zugreifen.“
Die apoBank gibt aktuelle Sicherheitshinweise auf ihrer Internetseite. Demnach sollen Kunden Zugangsdaten nur über die offizielle Website und App der apoBank eingeben. Außerhalb dieser Kanäle frage die apoBank niemals nach persönlichen Zugangsdaten oder TAN-Nummern, teilt die Bank mit.
Wer bereits Daten preisgegeben oder Überweisungen durchgeführt hat, solle unverzüglich die Betrugs-Hotline der apoBank kontaktieren.
Die E-Mails mit dem gefälschten Absender DGUV richteten sich zunächst nur an Betriebe aus dem Gastgewerbe, mittlerweile sind aber auch an Unternehmen anderer Gewerbezweige betroffen, schreibt die DGUV. Gleich ist der Inhalt. Bereits Anfang April traten Fälle dieser Betrugsmasche auf (zm online berichtete).
Der Wortlaut in den Betreffzeilen der betrügerischen E-Mails variiere. Die Betreffzeilen lauten zum Beispiel:
„Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 - Handlungsbedarf“
„Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025. Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen - inkl. Beitragssenkung“
„Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul - jetzt umsetzen“ oder
„DGUV-Präventionsmodul 2025 - Zustellung von Schreiben und Rechnung"
„Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt“, schreibt die DGUV, und gibt an, dass ihre Logos sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy in den Schreiben missbräuchlich verwendet werden. „Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.“
Spätestens seit dem 15. April 2025 treffen die gefälschten Schreiben auch als Brief, nicht mehr nur per E-Mail bei den Betroffenen ein. Zum 23. Juni wurden die Betrugsschreiben zum Präventionsmodul geändert, schreibt die DGUV weiter. Sie enthalten nun eine „Letzte Zahlungsaufforderung“ verbunden mit der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen wie Pfändung von Konten und der Eintragung im Schuldnerverzeichnis.
Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten.