Warnung vor EU-Verbot von Ethanol in Desinfektionsmitteln
Die Verhinderung eines Verbots sei im Interesse der Gesundheitssicherheit, der Lebensmittelsicherheit und der wirtschaftlichen Stabilität Europas, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben. Denn Ethanol ist wesentlicher Bestandteil von Händedesinfektionsmitteln, Flächendesinfektionsmitteln, Antiseptika und vielen anderen Biozidprodukten, die zum gesundheitlichen Schutz der Menschen beitrügen. Es sei unverzichtbar für die öffentliche Gesundheit, den wirtschaftlichen Wohlstand und die industrielle Resilienz in der gesamten EU. Keine alternative Substanz komme an ihre nachgewiesene Wirksamkeit, Sicherheit und Verfügbarkeit heran, machen die Unterzeichner klar.
Hintergrund: Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erwägt, eine EU-weite Neueinstufung von Ethanol in Biozidprodukten als krebserzeugendes und reproduktionsgefährdendes Mittel der Kategorie 1A zu empfehlen, und zwar auf der Grundlage von Daten, die sich nur auf den Missbrauch und den übermäßigen Konsum alkoholischer Getränke beziehe.
Eine Neueinstufung von Ethanol würde nicht nur die Infektionsprävention und die öffentliche Sicherheit gefährden, sondern auch die europäischen Lieferketten stören, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie schwächen und Unternehmen und Verbraucher unnötigen Risiken aussetzen, warnen die Unternehmen und Verbände. Eine Unterbrechung der Lieferkette im Gesundheitswesen beispielsweise, die eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Versorgung der Patienten mit wichtigen medizinischen Produkten und Dienstleistungen spiele, würde zu Behandlungsverzögerungen, Unzufriedenheit der Patienten und erhöhten Kosten führen.
Daher fordern die Unterzeichner, die eine breite Basis potenziell betroffener Sektoren aus der gesamten EU vertreten, die zuständigen nationalen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, jetzt zu handeln, um die Einstufung von Ethanol in Biozidprodukten als krebserregend zu verhindern.
Auch Zahnärzte sorgen sich um geplantes Ethanol-Verbot in Praxen
Auch die Zahnärzteschaft blickt mit Sorge auf das mögliche Ethanol-Verbot. Erst vergangene Woche auf der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fand der zu diesem Zeitpunkt noch amtierende Vizepräsident Konstantin von Laffert deutliche Worte zur Händedesinfektion mit Ethanol-basierten Produkten: „Die Alkoholmenge ist dabei zwar marginal und sogar geringer als die eines Glases Apfelsaft und es ist auch kein Fall bekannt, bei dem einem Menschen Schaden zugefügt wurde. Aber […] die EU hat die Europäische Chemikalienagentur beauftragt, Propanol als Ersatzstoff zu prüfen, obwohl Propanol weniger wirksam und teurer ist und im Gegensatz zu Ethanol aus Erdöl hergestellt wird.“
Der BZÄK sei es aber gelungen, „… diesen Unsinn öffentlichkeitswirksam zu diskutieren“. Derzeit prüfe die europäische Agentur die eingereichten Unterlagen und werde dann voraussichtlich noch in diesem Jahr der Kommission und den Europaabgeordneten eine Empfehlung für oder gegen ein Verbot geben, erklärte von Laffert. „Wir appellieren hier gemeinsam mit unseren Verbündeten aus Medizin und Industrie an die Vernunft der Bundesregierung und unser EU-Abgeordneten: Verhindern Sie, dass wir ein teureres und schlechteres Desinfektionsmittel vorgeschrieben bekommen oder, dass jetzige unbezahlbar teuer wird“, so von Laffert.





