Auf Wiederseh'n, Halogen!

Was das (teilweise) EU-Vertriebsverbot für Praxen bedeutet

mth
NachrichtenPraxis
Seit dem 1. September ist in der EU der Halogenlampen-Verkauf nicht mehr erlaubt - außer von solchen für die Polymerisation von Kompositfüllungen und anderen sogenannten Speziallampen.

Heutzutage nutzen mehr und mehr Zahnärzte Plasma- oder LED-Lampen zur Polymerisation dentaler Materialien. Zum Härten von Kunststoffzahnfüllungen werden aber auch immer noch Halogenlampen eingesetzt. Die Frage ist, wie lange man diese laut EU-Verordnung noch verwenden darf. Denn am 1. September trat die sechste (und damit letzte) Stufedieser Verordnungin Kraft. In einem Satz zusammengefasst untersagt sie das Inverkehrbringen bestimmter ineffizienter Haushaltslampen, speziell solcher mit Halogen. Der Grund: Eine solche Lampe setzt mehr als 90 Prozent der Energie in Wärme statt in Licht um und bietet eine vergleichsweise geringe Lichtausbeute. Ziel der Regelung ist es also, Strom einzusparen.

Die gute Nachricht: Trotz des Vertriebsverbots darf man die Produkte weiter verwenden.Aus dem Handel verschwinden zuerst nahezu alle Hochvolt-Halogenlampen. Auch nach dem Stichtag 1. September 2018 hinaus werden jedoch diese Modelle verkauft:klare Halogenlampen mit r7s- und G9-Fassung und mindestens Energieklasse C, sowie die meisten weiteren energiesparenden Halogenlampen mit mindestens Energieklasse B. Umweltverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßen die Regelung. Sie empfehlen den Umstieg auf Leuchtdioden. Diese setzten Energie effizienter in Licht um, verbrauchten rund 80 Prozent weniger Strom als Halogenlampen und stießen entsprechend weniger klimaschädliches Kohlenstoffdioxid durch ihren Betrieb aus. "Die Lebensdauer von LEDs übersteigt zudem mit bis zu 30.000 Stunden Leuchtzeit jene von Halogenlampen um das Fünfzehnfache. Die höheren Anschaffungskosten für LEDs rentieren sich durch die geringeren Stromkosten spätestens nach einem Jahr", teilt der Verband mit.

Welche Lampen in Ihrer Praxis nicht betroffen sind

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32009R0244&from=DE _blank external-link-new-window. Diese werden wie folgt definiert: ‚Speziallampe‘ bezeichnet eine Lampe, die die von dieser Verordnung erfassten Techniken verwendet, jedoch wegen ihrer in den technischen Unterlagen beschriebenen technischen Eigenschaften für den Einsatz in Spezialanwendungen bestimmt ist. Spezialanwendungen sind Anwendungen, die technische Eigenschaften erfordern, die für die Beleuchtung normaler Szenen oder Objekte unter normalen Bedingungen nicht erforderlich sind. Dazu gehören "https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015R1428&from=de _blank external-link-new-window(dazu gehören beispielsweise Polymerisation, ultraviolettes Licht, das zum Aushärten/Trocknen/Härten verwendet wird, fotodynamische Therapie, Gartenbau, Tierpflege, Insektenschutzmittel)".

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.