Bundesgesundheitsministerium

Weiter Wirbel um das Nationale Gesundheitsportal

pr
Das Sozialunternehmen „Was hab ich?“ stellt jetzt die Inhalte für das Nationale Gesundheitsportal des Bundes bereit. Derweil legt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Berufung gegen ein Urteil ein, das den weiteren Betrieb des Portals untersagt.

Das Dresdner Sozialunternehmen „Was hab‘ ich?“ hat die aktuelle Ausschreibung des BMG zum Nationalen Gesundheitsportal gesund.bund.de gewonnen. Ab sofort ist es im Auftrag des Ministeriums mit der Aufbereitung und Bereitstellung der Inhalte für gesund.bund.de betraut. „Was hab‘ ich?“ entwickelt Lösungen für verständliche Gesundheitsinformationen. Für das Portal werde man insbesondere die laienverständliche Aufbereitung von Gesundheitsinformationen einbringen, teilt das gemeinnützige Unternehmen mit.

Für die inhaltliche Betreuung und Weiterentwicklung des Gesundheitsportals wird demnach ein interdisziplinäres Team aus Ärzten, IT-Experten, Gesundheits-, Kommunikations- und Sprachwissenschaftlern zuständig sein. Seit Juni 2021 sind dem Unternehmen zufolge auf dem Nationalen Gesundheitsportal bereits mehr als 10.000 von „Was hab‘ ich?“ erstellte Erläuterungstexte zu ICD-Codes verfügbar. Unter anderem unterstützt „Was hab‘ ich?“ die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) seit 2021 inhaltlich-fachlich bei der Texterstellung bei der Kommunikation zum Infektionsschutz.

Im Juni hatte das Landgericht Bonn den Weiterbetrieb verboten

Nach eigenen Angaben bietet das Unternehmen mit der Website washabich.de eine Anlaufstelle für Patienten, die ihre Befunde verstehen wollen. Gleichzeitig bildet es Medizinerinnen und Mediziner in patientenverständlicher Kommunikation aus. Außerdem arbeitet und forscht „Was hab‘ ich?“ an weiteren, massentauglichen Lösungen wie automatisiert erstellten Patientenbriefen nach dem Klinikaufenthalt.

Im Juni hatte das Landgericht Bonn entschieden, dass das Nationale Gesundheitsportal in seiner bisherigen Form gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoße und dessen Weiterbetrieb untersagt. Ein Großteil der auf dem Portal eingestellten Artikel überschreite die Grenzen des zulässigen staatlichen Informationshandelns, so das Gericht. Ein Verlag hatte Klage eingereicht.

Zahninfos auf dem Nationalen Gesundheitsportal

Das Nationale Gesundheitsportal wurde im September 2020 vom Bundesgesundheitsministerium mit dem Ziel ins Leben gerufen, Bürgern verständliche und wissenschaftlich fundierte Gesundheitsinformationen zur Verfügung zu stellen. Im März 2023 hatte das BMG die inhaltliche Betreuung und Weiterentwicklung des Portals öffentlich ausgeschrieben. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hatten das Portal mit Informationen zur Zahn- und Mundgesundheitskompetenz als Partner der Allianz für Gesundheitskompetenz unterstützt.

Das „Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG“ von 2021 sieht vor, ein bundesweites Zahnarztsuchverzeichnis im Portal zu errichten. Ein eigens dafür erstelltes Verzeichnis hatten beide Organisationen damals entschieden abgelehnt. Der Nutzen eines solchen Verzeichnisses stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu dem finanziellen und personellen Aufwand, der für ein solches Verzeichnis betrieben werden müsse, hieß es. Im Nationalen Gesundheitsportal führt jetzt ein Link zur Zahnarztsuche der KZBV.

Gegen das Urteil hatte das BMG nun nach interner Prüfung fristgerecht Berufung eingelegt. Zu weiteren Details des laufenden Verfahrens äußere man sich nicht, erklärte das Ministerium auf Nachfrage. Die Ausschreibung des EU-Vergabeverfahrens für das Portal stehe in keinem Zusammenhang mit dem laufenden Rechtsstreit. Mit der Vergabe und dem daraus folgenden Auftrag an die „Was hab‘ ich?“ gGmbH würden die inhaltliche Betreuung und Weiterentwicklung des Nationalen Gesundheitsportals sichergestellt, so das BMG.

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