Weitreichendes Tabakwerbeverbot ab 2021
Der Bundestag hat letzte Woche den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der AfD beschlossen.
Starke Werbebeschränkungen für alle Tabakerzeugnisse
Vorgesehen sind starke Werbebeschränkungen für jegliche Tabakerzeugnisse. Der Beschluss soll die bereits in Deutschland umgesetzte EU-Richtlinie (2014/40/EU) ergänzen.
Konkret soll Außenwerbung künftig nur noch für Geschäfte des Fachhandels möglich sein, sofern diese an den Außenwänden oder im Schaufenster angebracht ist. Außerdem soll die Kinowerbung weiter eingeschränkt werden. Das Gesetz sieht vor, dass ein generelles Verbot von Tabakwerbung vor Filmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend sein könnten, die bisher geltende zeitliche Beschränkung auf Filme nach 18 Uhr ablösen soll. Weiterhin sollen nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen Produkten gleichgesetzt werden.
Verbot von Gratisproben
Die Einschränkungen für die Außenwerbung sollen stufenweisen in Kraft treten und ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für E-Zigaretten gelten. Die veränderten Vorgaben für Kinowerbung und ein Verbot von Gratisproben sollen zum 1. Januar 2021 gelten.
Mit einer begleitenden Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, den Fachausschüssen des Bundestages über die Entwicklung des Konsums von E-Zigaretten zum 1. Januar 2022 und zum 1. Januar 2025 zu berichten. Festgeschrieben ist auch eine Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Inhalierens von Aromen in E-Zigaretten.
Bevor das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann, muss noch der Bundesrat zustimmen, was als unstrittig gilt. Zusätzlich ist eine Notifizierung des Gesetzes bei der EU-Kommission erforderlich, da die geplanten Regelungen über die Vorgaben der europäischen Tabakproduktrichtlinie hinausgehen.
EU-Richtlinie
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Die BZÄK zum Thema Rauchen
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