Verbraucherzentrale zur ePA

Widerspruch muss einfach und barrierefrei möglich sein

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Bislang drohte die elektronische Patientenakte (ePA) zum Flop zu werden. Der Referentenentwurf des Digitalgesetzes sieht daher nun ein Opt-out-Verfahren für die ePA ab dem Jahr 2025 vor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt, die Patientensouveränität zu wahren.

„Die ePA hat ein großes Potenzial, die gesundheitliche Versorgung zu verbessern, wenn mit ihr alle relevanten Daten zur Verfügung stehen und zum Beispiel alle verordneten sowie selbst erworbenen Medikamente auf Wechselwirkungen geprüft werden können“, sagt Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Für die Autonomie, das Vertrauen und die Mitwirkung der Patientinnen und Patienten sei es aber entscheidend, dass ein Widerspruch gegen die ePA sowie die individuelle Verwaltung der Zugriffsrechte auf die Inhalte der ePA „einfach und barrierefrei möglich sind“. Dies gelte auch für einen möglichen Widerspruch gegen die Datenfreigabe für die Forschung, so Moormann: „Die Datenfreigabe ist grundsätzlich auf gemeinwohlorientierte Forschungsprojekte zu beschränken und streng zu reglementieren. Nur unter diesen Voraussetzungen befürwortet der vzbv die vorgeschlagene Widerspruchslösung.“

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) will Gesundheitsminister Karl Lauterbach die digitale Transformation des deutschen Gesundheitssystems vorantreiben. Kernstück des Gesetzes ist die Umstellung der elektronischen Patientenakte (ePA) auf ein Opt-out-Verfahren, eine weitere Maßnahme ist der Ausbau des Videosprechstundenangebots.

Bislang drohte die elektronische Patientenakte (ePA) zum Flop zu werden. Der Referentenentwurf des Digitalgesetzes sieht daher nun ein Opt-out-Verfahren für die ePA ab dem Jahr 2025 vor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt, die Patientensouveränität zu wahren.

„Die ePA hat ein großes Potenzial, die gesundheitliche Versorgung zu verbessern, wenn mit ihr alle relevanten Daten zur Verfügung stehen und zum Beispiel alle verordneten sowie selbst erworbenen Medikamente auf Wechselwirkungen geprüft werden können“, sagt Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Für die Autonomie, das Vertrauen und die Mitwirkung der Patientinnen und Patienten sei es aber entscheidend, dass ein Widerspruch gegen die ePA sowie die individuelle Verwaltung der Zugriffsrechte auf die Inhalte der ePA „einfach und barrierefrei möglich sind“. Dies gelte auch für einen möglichen Widerspruch gegen die Datenfreigabe für die Forschung, so Moormann: „Die Datenfreigabe ist grundsätzlich auf gemeinwohlorientierte Forschungsprojekte zu beschränken und streng zu reglementieren. Nur unter diesen Voraussetzungen befürwortet der vzbv die vorgeschlagene Widerspruchslösung.“

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) will Gesundheitsminister Karl Lauterbach die digitale Transformation des deutschen Gesundheitssystems vorantreiben. Kernstück des Gesetzes ist die Umstellung der elektronischen Patientenakte (ePA) auf ein Opt-out-Verfahren, eine weitere Maßnahme ist der Ausbau des Videosprechstundenangebots.

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