Bundesärztekammer-Präsident zur Approbationsordnung

„Wir haben mit dieser Reform jetzt schon vier Jahre Verzug"

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Politik
„Die Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung ist Teil des sogenannten Masterplans Medizinstudium 2020, der im März 2017 von Bund und Ländern beschlossen wurde. Dem Namen nach haben wir mit dieser Reform also jetzt schon vier Jahre Verzug", beklagt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.

"Sie darf keinesfalls auf den letzten Metern scheitern“, appellierte Reinhardt an die Politik und verwies darauf, dass die für Februar geplante Kabinettsbefassung gestrichen und nicht wieder auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Zuvor hatten die Bundesländer verdeutlicht, dass sie der Reform im Bundesrat nicht zustimmen werden, solange der Bund sich nichts zu der Finanzierung der Folgekosten beisteuert. Die Bundesregierung hatte daraufhin erneut bekräftigt, dass sie sich nicht daran beteiligen will.

Die BÄK unterstützt die vorgesehene Verzahnung von praktisch-klinischen sowie grundlagenwissenschaftlichen Inhalten im Studium, hob sie erneut hervor. Vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Hausärztemangels sei auch die geplante Stärkung der Allgemeinmedizin wichtig und erforderlich. Außerdem befürworte die BÄK ausdrücklich, dass der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin im Zuge der Novellierung als verbindliche Grundlage für die Ausgestaltung des Medizinstudiums verankert und stetig weiterentwickelt werden soll. „Nur so können die Inhalte des Medizinstudiums kontinuierlich aktuell gehalten werden“, heißt es in der Meldung.

„Bund und Länder müssen ihrer Verantwortung für eine moderne ärztliche Ausbildung gerecht werden"

„Bund und Länder müssen ihrer Verantwortung für eine moderne ärztliche Ausbildung gerecht werden. Die Reform muss kommen, auch wenn bei einigen Punkten noch Verbesserungsbedarf besteht“, betonte Reinhardt. Konkret nannte er die Ergänzung einer Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr und die Einbindung der Landesärztekammern in die Rekrutierung der Lehrpraxen. Dabei setzen sich die BÄK und der Deutsche Ärztetag für die Einführung einer differenzierten Fehlzeitenregelung im PJ ein.

Bereits der 127. Deutsche Ärztetag 2023 in Essen hatte die Dringlichkeit der Reform betont, um eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte ärztliche Versorgung in allen Regionen Deutschlands auch in Zukunft sicherstellen zu können.

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