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Zahnärzte fordern Ausnahmen für Gesundheitsberufe

ck/pm
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Der europäische Dachverband der Zahnärzte, der Council of European Dentists (CED), hat in seiner Vollversammlung am 25. und 26. Mai in Malta eine politische Position verabschiedet. Die Delegierten aus allen EU-Mitgliedstaaten fordern, Gesundheitsberufe vom Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie analog zu der Ausnahme der sogenannten Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen.

Der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel, begrüßte den CED-Beschluss: „Dies ist ein klares Signal. Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen bei den Gesundheitsberufen dienen vor allem dem Gesundheits- und Patientenschutz. Sie sichern die Qualität der Patientenversorgung und sind kein Selbstzweck!“

"Die EU-Kommission kann Medizin nicht mit Gewerbe gleichsetzen!"

Die geplante EU-Richtlinie zur „Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass von Berufsrecht“ setzt laut BZÄK die Qualität der Patientenversorgung aufs Spiel: Die Verhältnismäßigkeitsprüfung stelle Gesundheitsberufe auf eine Stufe mit anderen und auch gewerblichen Dienstleistungen - und werde damit der besonderen Rolle der Gesundheitsberufe für die Versorgung der Bevölkerung in den EU-Mitgliedstaaten nicht gerecht.

Die Europäische Kommission müsse endlich anerkennen, dass sich Gesundheitsdienstleistungen substantiell von der Erbringung anderer Dienstleistungen unterscheiden und nicht allein unter ökonomischen Kriterien bewertet werden können, forderte Engel: „(Zahn)Ärzte kümmern sich um das höchste Gut des Menschen: die Gesundheit!"

Die Europäische Kommission hatte am 10. Januar mehrere Gesetzgebungsvorschläge präsentiert, darunter auch eine Prüfung der „Verhältnismäßigkeit“ künftiger Berufsregeln. Damit möchte sie die aus ihrer Sicht „überflüssige nationale Regulierung" verhindern, um das Wirtschaftswachstum ohne Barrieren anzukurbeln. Der als Verhältnismäßigkeitstest bezeichnete Richtlinienentwurf beinhaltet einen umfassenden Prüfauftrag für den nationalen Gesetzgeber. Er soll vor Änderung bestehenden Berufsrechts oder neuem Erlass anhand vordefinierter Kriterien prüfen, ob die Regulierung verhältnismäßig ist. Erfasst sind dabei alle regulierten Berufe einschließlich der Gesundheitsberufe.

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