KZV Hessen

Zahnärzte warnen vor geplanter Cannabis-Freigabe

mg
Politik
Im Vorfeld der Bundesratsabstimmung zum Cannabisgesetz warnt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen vor negative Auswirkungen auf die Allgemeingesundheit und „Risiken bei der zahnärztlichen Behandlung".

„Die Ärzteschaft hat sich hessenweit und bundesweit bereits deutlich gegen das Vorhaben der Ampel-Koalition gestellt und dies nachvollziehbar begründet. Auch die Zahnärzteschaft warnt davor, den Cannabis-Konsum in der geplanten Form freizugeben“, sagte Dr. Niklas Mangold, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZV Hessen. „Er hat nicht nur erhebliche negative Auswirkungen auf die Allgemeingesundheit, sondern birgt zudem Risiken bei der zahnärztlichen Behandlung.“

In den USA, wo der Konsum von Cannabis in zahlreichen Bundesstaaten legalisiert ist, hätten Studien gezeigt, welche besonderen Herausforderungen bei der zahnärztlichen Behandlung von Cannabis-Konsumentinnen und -Konsumenten zu beachten sind: So könne zur Schmerzreduktion eine deutlich höhere Dosis an Narkosemitteln erforderlich sein, wenn Patientinnen oder Patienten vor einem Zahnarztbesuch Cannabis konsumiert haben. Es könne zu erhöhten Angstgefühlen, Wahnvorstellungen und Hyperaktivität kommen, was die zahnärztliche Behandlung erschwert.

Shared Decision-Making ist mit Cannabis-Konsumenten schwer möglich

Auch die Abstimmung von Behandlungsoptionen mit Zahnärztin oder Zahnarzt – insbesondere die Aufklärung vor operativen Eingriffen – ist beeinträchtigt, wenn Menschen vor dem Aufsuchen einer zahnärztlichen Praxis Cannabis konsumiert haben, schreibt die KZV. Wer regelmäßig zu Cannabis greift, leide Studien zufolge mit größerer Wahrscheinlichkeit unter Karies. Zudem steige das Risiko für Parodontalerkrankungen, Mundtrockenheit sowie Krebserkrankungen im Mund- und Halsbereich.

Dem Bundestag hat am 23. Februar den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ verabschiedet. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den 22. März angesetzt. Das Gesetz soll bereits am 1. April 2024 in Kraft treten. Doch mehrere Bundesländer wollen den Start um sechs Monate verschieben. Auch der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) verlangt eine grundlegende Überarbeitung des Cannabis-Gesetzes, berichten verschiedene Medien. Hessen habe die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag beantragt, teilte das Justizministerium am Donnerstag in Wiesbaden demnach mit.

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