Zahnarzt verliert Approbation
Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg wies die Berufung zurück, die S. gegen eine Entscheidung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt eingelegt hatte. Wie die "Märkische Allgemeine Zeitung" (MAZ) berichtet, hatte der in Medienberichten als „Dr. Zahnlos“ bezeichnete Zahnarzt im Jahr 2010 einer Frau elf Zähne auf einmal gezogen und 2005 einem damals 18-jährigen Mann 20 Zähne. Das Landgericht Stendal hatte ihn zu einer 14-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Laut MAZ sah das Magdeburger Verwaltungsgericht bei Torsten S. nicht die „erforderliche Wiedererlangung der Berufswürdigkeit“ gegeben, um dem Widerspruch stattzugeben. Dafür habe es neben einer „beanstandungsfreien Lebensführung“ auch an einem „inneren Reifungsprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel“ gefehlt. Die Berufsunwürdigkeit ergebe sich aus der „Gesamtschau“ der Vorfälle.