Urteile

Zahnarzt wegen Selbstverstümmelung verurteilt

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Selbstverstümmelung oder Überfall? Einem Zahnarzt aus Brandenburg wurde nach eigener Aussage bei einem Überfall ein Finger abgeschnitten. Das Gericht sieht dies anders und verurteilte ihn nun wegen Versicherungsbetrugs.

Der Zahnarzt Marcus B. aus Fichtenwalde (Potsdam-Mittelmark) hat sich nach Ansicht des Amtsgerichts Potsdam den linken Zeigefinger abgeschnitten, um von der Versicherung 850.000 Euro zu kassieren. Das berichtet die "Berliner Zeitung". Das Urteil der Richter: Ein Jahr Haft wegen Vortäuschens einer Straftat und versuchten Versicherungsbetrugs, das zur Bewährung ausgesetzt wird. Damit geht das Gericht über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus.

Verteidigung: Nicht nachvollziehbares Urteil

Die Verteidigung will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Die Ermittlungen seien von Anfang an tendenziös geführt worden, zitiert die "Berliner Zeitung" die Verteidiger. Es sei nicht einmal erwogen worden, dass der 43-Jährige die Wahrheit gesagt haben könnte. Wichtige Zeugen der Verteidigung seien abgelehnt worden, etwa die Angestellten der Praxis oder der Banksachbearbeiter.

"Er könnte klarstellen, dass unser Mandant keine Schulden hatte, die Praxis mit mehreren Angestellten sehr gut lief. Es gibt überhaupt kein Motiv für eine Selbstverstümmelung", sagte Verteidigerin Barbara Petersen dem Blatt. Nicht einmal der Versicherungsvertreter sei gehört oder die Versicherungspolice samt Schadensmeldung ins Verfahren eingeführt worden. "Natürlich legen wir gegen dieses nicht nachvollziehbare Urteil Rechtsmittel ein." 

Finger als Souvenir?

Marcus B. hat bis zuletzt beteuert, im März 2012 von zwei südosteuropäisch aussehenden Männern überfallen worden zu sein. Sie forderten nach seinen Angaben Geld und Gold. Zuletzt schnitten sie ihm den Zeigefinger ab und nahmen den Finger mit - als "Souvenir".

Der Zahnarzt will sich laut Bericht danach ein Lokalanästhetikum in den Fingerstumpf gespritzt und dann Hilfe gerufen haben. Der abgeschnittene Finger wurde nie gefunden. Doch die in der Praxis gefundenen Blutspuren weisen nach Ansicht des Gerichts eindeutig darauf hin, dass sich Marcus B. erst das Betäubungsmittel Articain gespritzt und dann den Finger selbst amputiert hat.

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