Auswertung des Statistischen Bundesamts

Zahnarztpraxen erzielen knapp die Hälfte ihrer Einnahmen aus der GKV

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Praxis
Die Zahnarztpraxen in Deutschland haben im Jahr 2021 mit 52,7 Prozent rund die Hälfte ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung erzielt – 45,9 Prozent der Einnahmen resultieren aus Privatabrechnung und 1,4 Prozent aus sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten.

Zu den Zahnarztpraxen zählen laut der Auswertung des Statistischen Bundesamts Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Die durchschnittlichen Einnahmen je Zahnarztpraxis lagen 2021 bei 791.000 Euro. Demgegenüber standen Aufwendungen von durchschnittlich 510.000 Euro. Aus der Differenz von Einnahmen und Aufwendungen ergibt sich ein durchschnittlicher Reinertrag von 281.000 Euro je Praxis.

Die Statistiker weisen daraufhin, dass diese Erträge jedoch stark von Praxen mit sehr hohen Einnahmen und Aufwendungen beeinflusst werden. Der Reinertrag sei zudem nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Zahnärztinnen und Zahnärzten gleichzusetzen. Er stelle lediglich das Ergebnis des Geschäftsjahres der gesamten Praxis dar, berücksichtigt aber zum Beispiel nicht die Aufwendungen für Praxisübernahmen oder Aufwendungen für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber. Aufwendungen für Personal seien dagegen in den Aufwendungen enthalten.

Zum Vergleich: In Arztpraxen lagen sowohl die durchschnittlichen Einnahmen (756.000 Euro) als auch die Aufwendungen (420.000 Euro) unter denen der Zahnarztpraxen, der durchschnittliche Reinertrag je Arztpraxis fiel dagegen höher aus (336.000 Euro).

9,8 Personen arbeiten im Durchschnitt in einer Zahnarztpraxis

Rechnerisch arbeiten 9,8 Personen in Arzt- und Zahnarztpraxen. Psychotherapeutische Praxen, die mit durchschnittlich 1,8 tätigen Personen im Vergleich dazu deutlich kleiner sind, erzielten im Jahr 2021 durchschnittlich Einnahmen von 127.000 Euro bei Aufwendungen von 36.000 Euro, woraus sich ein Reinertrag von 91.000 Euro je Praxis ergab.

Methodische Hinweise: Die Auswertung beruht auf den Ergebnissen der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichprobenerhebung, für deren Erstellung Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Deutschland befragt werden. Ziel der Erhebung ist, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen. Sie wird mit einem Auswahlsatz von 7 Prozent der Praxen als Online-Befragung durchgeführt. Erste Ergebnisse der Auswertung liegen in der Regel 18 Monate nach Ende des Berichtszeitraums vor.

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