Zahnarztpraxen in der Schweiz wieder geöffnet
Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO meldet, dass sie zusammen mit der Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte der Schweiz (VKZS) ein umfassendes Schutzkonzept erstellt hat, das eine Wiederaufnahme der klinischen Tätigkeiten in Zahnarztpraxen ermöglicht. Ziel sei, so die Gesundheit von Patienten und Praxispersonal zu schützen sowie ein Ansteckungsrisiko zu verhindern.
Triage von Risikopatienten und Social Distancing im Wartezimmer
Die Maßnahmen wurden laut SSO zusammen mit Experten erarbeitet und beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die bereits unter normalen Bedingungen strengen Hygienestandards habe man mit zusätzlichen Maßnahmen wie der Triage von Risikopatienten und Social Distancing im Wartezimmer verstärkt.
Der Bundesrat hatte am 16. April bekanntgegeben, dass zahnärztliche Behandlungen und Kontrollen ab dem 27. April unter Anwendung von besonderen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus wieder zugelassen seien. Zuvor war es Zahnarztpraxen seit dem 21. März laut Gesundheitsministerium verboten, "nicht dringend angezeigte medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Therapien (Eingriffe) durchzuführen". Die SSO begrüßt diese Entscheidung: Damit sei die zahnmedizinische Versorgung in der Schweiz wieder sichergestellt.
Sechs Wochen verordnete Beschränkung
Olivier Marmy, SSO-Zentralvorstandsmitglied: "Die orale Gesundheit spielt eine wichtige Rolle für den gesundheitlichen Gesamtzustand. Nach sechs Wochen verordneter Beschränkung auf dringliche Notfallbehandlungen ist es höchste Zeit, dass die Patienten wieder ihren Bedürfnissen entsprechend behandelt werden können, um Zahnschäden vorzubeugen."
"Unser Berufsstand stellt das Wohl der Patienten ins Zentrum", betonte Marmy. "Als medizinische Fachpersonen wenden wir die hygienischen Maßnahmen strikt an. Die SSO-Zahnärzte sind für ihre Patienten daund ihre Praxen sind sicher."
Behandlung von Normalpatienten (COVID-19 asymptomatische Patienten) in der Schweiz
Behandlung von Normalpatienten (COVID-19 asymptomatische Patienten) in der Schweiz
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Ganztägiges Tragen einer Hygienemaske.
Vor einer Behandlung kann der Patient dazu angehalten werden, mit einer potenziell viruziden Lösung zu gurgeln, etwa 30 Sekunden mit 1,5%-H2O 2oder Povidon-Jod gemäß Herstellerangaben.
Behandlungen, wenn immer möglich unter Kofferdam, Desinfektion des Kofferdams.
Verwendung von Speichelzieher und Absauganlage mit guter Saugleistung.
Weitgehender Verzicht auf Aerosol-generierende Arbeitsweisen (erlaubt ist die Verwendung von Ultraschall, Air-Flow, Turbinen nur unter Kofferdam). In Ausnahmefällen ist bei aerosolbildenden Maßnahmen ohne Kofferdam für das Behandlerteam die Verwendung einer FFP-2 Maske empfohlen.
Dentalhygiene nur mit Handinstrumenten.
Behandlung nur in Räumen mit automatischer Belüftung (nicht Klimagerät) oder mit großem Fenster –nach jeder Behandlung muss der Raum für mindestens 15 Minuten mit offenen Fenstern gelüftet und desinfiziert werden. Die Einwirkzeit der Desinfektionsmittel ist gemäß Herstellerangaben strikte einzuhalten.
Quelle: SSO