Zahnersatz: Herstellungsort kommt auf den HKP
Die Ergänzung wird im Feld oben „Erklärung des Versicherten“ in Teil 1 des Heil- und Kostenplans eingetragen. Sie greift seit 1. Februar 2016. Altformulare können noch bis zum 30. Juni aufgebraucht werden. Der Versicherte bestätigt mit seiner Unterschrift gleichzeitig, dass er über den voraussichtlichen Herstellungsort beziehungsweise das voraussichtliche Herstellungsland des ZE vom Zahnarzt aufgeklärt wurde.
Mehr zum Heil- und Kostenplan auf derHomepage der KZBV.