Bundeszahnärztekammer

ZApprO: Bundesrat will neuen Anlauf zur Verabschiedung unternehmen

nb/pm
Nachdem es zwischenzeitlich so aussah, als wäre die Novellierung der über 60 Jahre alten Approbationsordnung vom Tisch, scheint das Thema nun wieder Fahrt aufzunehmen.

Wie die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mitteilt, liegt ihr ein Papier des Medizinischen Fakultätentages „Novellierung AOZ“ vom 21. Februar 2019 sowie die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrats zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (

GSAV) vom 1. März 2019 vor, die beide dem Vernehmen nach einem aktuellen Papier einer Arbeitsgruppe aus Länder-Gesundheitsministerien entsprechen.

In diesem Papier wird der bisherige Bundesratsentwurf dahingehend verändert, dass die Integration von Medizin und Zahnmedizin im vorklinischen Studienabschnitt zunächst bis zum Masterplan 2020 verschoben werden soll.

"Die Integration von Medizin und Zahnmedizin bleibt für die Bundes- und Landeszahnärztekammern weiterhin eine zentrale Forderung", schreibt die BZÄK. "Unter der Voraussetzung, dass die Zahnmedizin bei den Entwicklungen zum Masterplan 2020 intensiv involviert wird, könnte dieser Vorschlag sinnvoll sein."

Die BZÄK unterstütze daher die neuen Initiativen auf der Ebene der Bundesländer bezüglich einer neuen Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO). Als wichtige Voraussetzungen blieben, dass "die aktuellen Vorschläge ausreichend finanziert werden können und dass zahntechnischen Inhalte des Studiums in ausreichender Form erhalten bleiben". Ebenso unabdingbar sei die Umsetzung der Regelungen zu Durchführung und Inhalt der Eignungsprüfung und der Kenntnisprüfung sowie zu Erteilung und Verlängerung der Berufserlaubnis nach dem Zahnheilkundegesetz bereits im ersten Schritt.

Warum die Approbationsordnung von 1955 dringend novelliert werden muss:

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.