Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK)

ZFA in KFO-Praxen werden im Schnitt deutlich über Tarif bezahlt

br
Zahnmedizin
Mit einer Umfrage unter seinen Mitgliedern hat der BDK die Vergütung der in den Praxen arbeitenden ZFA erfragt – mit sehr eindeutigen Ergebnissen.

Der im Gesundheitswesen beklagte Fachkräftemangel sei auch in den kieferorthopädischen Praxen zu spüren, schreibt der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) in einer aktuellen Mitteilung. Um herauszufinden, ob für die Engpässe möglicherweise eine unterdurchschnittliche Vergütung verantwortlich sein könnte, hat der Verband im März 2023 eine nicht repräsentative Umfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt. 289 Mitglieder haben an der Umfrage teilgenommen.

Fast drei Viertel der ZFA werden übertariflich bezahlt

„Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Berufsstand bei der Vergütung der Mitarbeiter nicht zu verstecken braucht“, stellt der BDK fest: „Fast drei Viertel der Umfrageteilnehmer gaben an, dass Sie ihre Mitarbeiter im Durchschnitt übertariflich bezahlen. 12,11 Prozent der Praxen zahlten Tariflohn, nur 13,84 Prozent bezahlten Ihre Mitarbeiter unter Tarif. Nach diesen Ergebnissen kann man also mit Fug und Recht behaupten, dass ZFA in kieferorthopädischen Praxen jedenfalls ganz überwiegend gut entlohnt werden“, so der BDK.

„Zusatzleistungen sind weit verbreitet“

Über das Gehalt hinaus erhält eine große Mehrheit der Mitarbeiter auch Zusatzleistungen. Nur 6,6 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass es in ihrer Praxis überhaupt keine Zusatzleistungen gäbe. „Fahrtkostenzuschüsse oder Tankgutscheine gibt es in 72 Prozent der Praxen. 52,2 Prozent bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung an. Weihnachtsgeld gibt es in 49,5 Prozent der Praxen, Urlaubsgeld in 31,1 Prozent und ein 13. Monatsgehalt in 31,5 Prozent der Praxen.“

Seltener genannte Incentives waren Dienstfahrräder (9 Prozent), Dienstfahrzeuge (5,9 Prozent), Personalparkplätze (2,77 Prozent) und Einkaufgutscheine (0,7 Prozent). „Die weiteren Ideen der einzelnen Praxis, ihre Mitarbeiter nicht zu ent- sondern auch zu belohnen“, schreibt der BDK, „reichten vom Essensgutschein oder regelmäßigen Team-Event über den Fitnesstrainer in der Praxis bis zu deutlich mehr Urlaub als im Tarifvertrag vorgesehen. Auch die Ausschöpfung aller (sozialabgabenfreien) Fördermaßnahmen steht in vielen Praxen auf dem Programm.“

Fortbildung wird gefördert

Berufszufriedenheit entsteht nicht nur über adäquate Vergütungen, auch die Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung spielen hier eine Rolle. Fast drei Viertel der Umfrageteilnehmer (73,5 Prozent) gaben an, dass Mitarbeiter Fortbildungsveranstaltungen auf Kosten der Praxis besuchen können. Mehr als die Hälfte der Praxen (51,6 Prozent) ermöglichen es geeigneten Mitarbeitern, Aufstiegsfortbildungen auf Praxiskosten zu absolvieren.

„Wir Kieferorthopäden“, sagt der 1. Bundesvorsitzende des BDK, Dr. Hans-Jürgen Köning, „wissen, was unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wert sind.“ Als ZFA in der Kieferorthopädie habe „man nicht nur einen tollen Beruf“, sondern werde in der Regel auch deutlich über Tarif bezahlt, so Köning.

„Die Politik bremst“

„Die Kieferorthopäden haben verstanden, dass Klatschen nicht reicht, um gutes Personal in unseren Praxen zu halten“, betont der BDK-Bundesvorsitzende weiter. „Dann tut es natürlich besonders weh, dass die Politik uns mit der Begrenzung der Steigerung der Gesamtvergütung auf 2,75 Prozent in 2023 die Möglichkeit nimmt, nicht nur die Kostensteigerung in unseren Praxen aufzufangen, sondern auch im Bereich der Personalkosten wettbewerbsfähig zu bleiben.“

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