Zöller plädiert für Härtefallfonds
Im Entwurf des Patientenrechtegesetzes ist ein derartiger Fonds bislang nicht vorgesehen, was von der Opposition heftig getadelt wurde. Ihrer Ansicht nach soll ein Härtefallfonds vor allem dann den Betroffenen mit finanziellen Mitteln helfen, wenn Verfahren zu Behandlungsfehlern unzumutbar lange dauern oder kein sicherer Nachweis für die Schadensursache gefunden werden kann.
Zöller präferiert Stiftung
Auch der Patientenbeauftragte Zöller sprach sich jetzt erneut für einen Härtefallfonds aus. Dafür gebe es unterschiedliche Ansatzpunkte: "Ich könnte mir eine Stiftungslösung vorstellen", sagte Zöller der "Ärzte Zeitung".
Denkbar sei auch eine Lösung wie beim Weißen Ring - einer Stiftung für Opfer von Gewalttaten, die sich unter anderem über Spenden und Mitgliedsbeiträge finanziert. Vorab seien jedoch noch viele Einzelfragen zu lösen: "Wer entscheidet zum Beispiel, wer was bekommt? Wer entscheidet über die Höhe?", erläuterte der Patientenbeauftragte.
Zurzeit würden noch die verschiedenen Möglichkeiten untersucht. Der Härtefallfonds muss aus seiner Sicht in jedem Fall sauber finanziert sein. Er wolle keinen Fonds einführen, den alleine die Patienten bezahlen müssen.