Zum Thema Demenz: DGAZ tagt in Magdeburg
„In familiärer Atmosphäre profitieren die Mitglieder dabei vor allem von dem regen Austausch untereinander“, betonte die Präsidentin der DGAZ, Prof. Dr. Ina Nitschke.
Der Fachgesellschaft haben sich bereits über 400 Mitglieder bundesweit angeschlossen. „All unsere Mitglieder haben im Alltag mit ähnlichen Problemen und Herausforderungen zu kämpfen. Hier in Magdeburg haben sie die Möglichkeit sich zwischen den Fachvorträgen, aber auch schon morgens beim Frühstück intensiv auszutauschen“, sagte Nitschke. „Ihnen diese Möglichkeit geben zu können, ist uns als Fachgesellschaft sehr wichtig.“
§22a - neue präventive Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), ging in seinem Eröffnungsvortrag auf die aktuellen Entwicklungen in der Standespolitik ein – konkret auf die Einführung des Paragraphen 22a SGB V zum 1. Juli 2018.
Sein Fazit: "Durch stringente Verhandlungsführung der KZBV konnten in verhältnismäßig kurzer Zeit die gesetzlich vorgegebenen Leistungen in die Richtlinie überführt werden."
Die Verabschiedung der Richtlinie sei ein wichtiger Schritt, um für die vulnerablen Patientengruppen die gleiche Teilhabe an einer bedarfsgerechten, zahnärztlichen Versorgung zu ermöglichen.
Zum Hintergrund: Aufgrund des besonderen Versorgungsbedarfs von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen hatte die Zahnärzteschaft bereits im Jahr 2010 das sogenannte AuB-Konzept "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter" vorgestellt. Seitdem hat die KZBV bei den politischen Entscheidungsträgern kontinuierlich für die Umsetzung der Inhalte geworben und die Notwendigkeit einer gesetzlichen Implementierung deutlich gemacht. "Mit Erfolg", betonte Hendges in Magdeburg. "Die Richtlinie greift wichtige Teile des AuB-Konzepts auf."
Ziel der KZBV sei gewesen, die von §87 Abs. 2j SGB V geforderte Anreizfunktion zum Abschluss von Kooperationsverträgen zu erhalten. Zusätzlich sollten Besuche im häuslichen Umfeld gefördert werden. In §22a SGB V wurden daher zwei Leistungsinhalte in einer neuen Bema-Position zusammengefasst: die Leistung für die Erhebung des Mundgesundheitsstatus und die Leistung für die Erstellung des Mundgesundheitsplans.
"Schlaganfälle und Demenzen sind die Hauptprobleme von Hochbetagten"
Dr. Holger Jahn, leitender Oberarzt für Gerontopsychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, gab in seinem Vortrag einen Überblick über die verschiedenen Formen und Stadien der Demenz. Die Alzheimer-Demenz und die vaskuläre Demenz stellen demnach die häufigsten Formen dar. Zu den selteneren Formen gehören dagegen die Frontotemporale Demenzen, Parkison oder eine Enzephalopathie.
"Doch auch sekundäre Demenzen können zum Beispiel durch Medikamentenmissbrauch oder sogar durch eine Leberzirrhose entstehen", erläuterte Jahn. So können sich Patienten durch eine zu hohe Dosierung von Schlaftabletten über einen längeren Zeitraum selbst vergiften und danach demenzielle Erscheinungen auftreten. Ähnlich bei der Leberzirrhose: Durch die erhöhte Ammoniakkonzentration vergiften sich die Patienten ebenfalls selbst.
"In Deutschland leben derzeit rund 1,5 Millionen Demenzerkrankte – pro Jahr kommen rund 250.000 Neuerkrankte hinzu", betonte Jahn. Weltweit werde die Zahl der Demenzerkrankten auf rund 35 Millionen geschätzt. "In der Alterskohorte der 90-Jährigen liegt die Prävalenz für Demenzerkrankungen bereits bei 50 Prozent. 65-jährige Demenzerkrankte sind dagegen in der Regel eher Einzelfälle", sagte der Psychiater.
"In Deutschland wird bisher wenig Forschung für Demenzerkrankte betrieben", kritisierte Jahn außerdem. So sei das Budget für die Forschung von Herzerkrankungen rund 20mal höher. "Mit verschriebenen Antidementiva konnten in Deutschland im Jahr 2013 etwa 270.000 Patienten versorgt werden. Das ist eine klare Unterversorgung."
Anästhesie bei betagten Menschen - ambulant oder besser stationär?
"Sie als Zahnarzt haben eine große Verantwortung, denn Sie müssen darüber entscheiden, wo Sie Ihre betagten Patienten behandeln wollen: ambulant oder stationär, mit oder ohne Anästhesisten", betonte PD Dr. Ingrid Rundshagen, Anästhesistin in Hamburg.
Rundshagen erinnerte an eine gemeinsam getroffene Vereinbarung zwischen Zahnärzten und Anästhesisten. Demnach liegt die fachliche Zuständigkeit des Zahnarztes für die Lokalanästhesie in der Indikationsstellung und der Übernahme der Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen. "Der Zahnarzt hat zu prüfen, ob sich Bedenken wegen der Ausgangssituation des Patienten - zum Beispiel aufgrund seines hohen Alters - ergeben", sagte die Anästhesistin. "Führt dagegen der Anästhesist das Betäubungsverfahren durch, so trägt er die ärztliche sowie rechtliche Verantwortung." Auch er entscheide dann im Einvernehmen mit dem Zahnarzt über die Wahl des Betäubungsverfahrens.
Herausforderung bei hochbetagten Menschen
Klare Indikationen bei der Allgemeinanästhesie für den Zahnarzt sind laut Rundshagen: ausgedehnte zahnärztliche Eingriffe, akute Infektionen, Kleinstkinder, mental eingeschränkte Patienten, phobische Patienten sowie bekannte Allergien auf Lokalanästhetika. Bei hochbetagten Menschen gilt zu beachten, dass sie in der Regel "eine verminderte kardiovaskuläre Reserve haben", erläuterte die Referentin. "Die Gefahr einer kardialen Insuffizienz ist demnach deutlich erhöht gegenüber jungen Patienten."
Wichtig sei daher, das Risikopotenzial der hochbetagten Patienten zu kennen. "Achten Sie auf Stürze, Schwindel und Synkopen", riet die Anästhesistin. Außerdem auf Infekte mit kompliziertem Verlauf, Wundheilungsstörungen, Ernährungsstörungen, chronische Schmerzzustände sowie neurodegenerative Erkrankungen.
Dysphagie bei Menschen mit Demenz
„Der Hauptrisikofaktor für die Dysphagie ist Demenz“, erläuterte Dr. Jörg Edgar Bohlender, Facharzt für Phoniatrie und Pädaudiologie am Universitätsspital Zürich, in seinem Vortrag. Demnach liegt die Prävalenz einer Dysphagie bei 84 bis 93 Prozent bei einer mittelschweren bis schweren Demenz. „Die Pneumonie ist die häufigste Todesursache im Endstadium der Demenz“, betonte der Referent.
Die Dysphagie bezeichnet dabei den gestörten Schluckakt. „Es ist die Störung der Aufnahme, der Zerkleinerung oder des Transports von Nahrung und Flüssigkeiten in der oralen, pharyngealen oder ösophagealen Phase, einschließlich des Transports von Speichel und Sekret“, erklärte der Referent.
„Wir werden alle älter, und wir schlucken im Alter schlechter“, erläuterte Bohlender. Mit zunehmenden Alter, zunehmender Gebrechlichkeit und zunehmenden neurologischen Erkrankungen, wie Demenz oder ein Schlaganfall, steige jedoch auch das Risiko für eine Dysphagie. Derzeit leiden in Deutschland rund 5 Millionen Menschen an einer Schluckstörung.
"Betroffene bagatellisieren ihre Schluckstörung meist"
Bohlender nannte generelle Warnhinweise für eine Dysphagie. Dazu zählt, dass Essen und Trinken „in den falschen Hals geraten“, aber auch Gewichtsverlust des Patienten sowie vermehrt auftretende Lungenentzündungen. Sätze wie ‚Ich muss mehrmals schlucken, um einen Bissen herunterzubekommen‘ oder ‚Essen macht mir keinen Spaß‘ gelten als weitere Hinweise für Arzt, Zahnarzt und Pflegepersonal, dass der Patient unter einer Dysphagie leiden könnte.
Die richtige Diagnose erschwere dabei vor allem, dass die Dysphagie häufig gar nicht als Erkrankung verstanden werde, kritisierte Bohlender - sondern einfach als normale und unvermeidliche Begleiterscheinung des Alters. "Auch die Betroffenen selbst verschweigen ihre Dysphagie oft", sagte Bohlender, " entweder aus Scham oder weil sie sie schlicht bagatellisieren."
Um einer Mangelernährung bei hochbetagten Patienten vorzubeugen, empfiehlt Bohlender genau darauf zu achten, welche Speisen den Patienten bekannt vorkommen und welche Speisen sie akzeptieren. "Diäten sind grundsätzlich nicht empfehlenswert", betont der Referent. "Sorgen Sie stattdessen für eine appetitanregende Essensauswahl, die wenn möglich 24 Stunden auch zur Verfügung steht."
Ein weitere Tipp des Referenten: "Wenden Sie bei Patienten mit Dysphagie das sogenannte 'chin-tuck-Manöver' an. Das heißt, führen Sie den Kopf des Patienten zum Kinn und lassen Sie ihn dann schlucken!"