Bundesregierung zur Unabhängigen Patientenberatung (UPD)

"Die Struktur hat keinen Einfluss auf die Qualität der Beratung"

pr/pm
Gesellschaft
Nähe zur Pharmaindustrie? Die Bundesregierung ist mit den Strukturen der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) zufrieden, antwortet sie auf die Kleine Anfrage der Grünen. Auch der Eigentümerwechsel 2018 habe keinen Einfluss auf die Neutralität.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 19/10642), der Gesellschafterwechsel auf der Ebene der Holding und der Sanvartis Group GmbH habe -nach eingehender Prüfung durch den GKV-Spitzenverband - keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen, die der Spitzenverband mit der Sanvartis GmbH und der UPD führt. Die Prüfung der Auditorin habe außerdem ergeben, dass die Umstrukturierungen keinen Einfluss auf die Neutralität und Unabhängigkeit der UPD oder auf die Qualität der von ihr erbrachten Beratungen nimmt.

Bündnis 90/Die Grünen hatten sich in ihrer Kleinen Anfrage mit den Auswirkungen des Eigentümerwechsels auf die UPD befasst. Seit Januar 2016 betreibt eine Tochtergesellschaft der Sanvartis GmbH die UPD. Im September 2018 wurde ein Eigentümerwechsel bekannt: Die UPD gGmbH, die Mutterfirma Sanvartis und die Sanvartis Group wurden an die Careforce Sanvartis Holding verkauft, ein Unternehmen, dem eine Nähe zur Pharmaindustrie nachgesagt wird.

Die Regierung sieht Vorwürfe zu fehlender Unabhängigkeit, mangelnden Transparenz schlechterer Behandlungsqualität nicht bestätigt

Die Grünen wollten auch die Haltung der Bundesregierung zu den in der Öffentlichkeit vorgebrachten Vorwürfen zur fehlenden Unabhängigkeit, zur mangelnden Transparenz über die Mittelverwertung und zur Verschlechterung der Behandlungsqualität einholen.

Aus Sicht der Bundesregierung lassen sich für die Kritik an den medizinischen Patienteninformationen auf der UPD-Homepage keine Rückschlüsse auf strukturelle Gründe bei der UPD ziehen. Für die aktuelle Förderperiode führt die Bundesregierung (mit Bezug auf eine Nutzerbefragung) eine hohe Zufriedenheit der Ratsuchenden, auch in Bezug auf die Beratungsqualität an. Verschiedene Maßnahmen (wissenschaftlich-fachliche Auseinandersetzung, begleitende Evaluation und Personalaufbau im Qualitätsmanagement) würden nun umgesetzt.

Was die Neutralität und Unabhängigkeit betrifft, verweist die Bundesregierung auf die regelmäßigen Kontrollen, die seit September 2019 durch eine unabhängige Auditorin umgesetzt werden, es seien seitdem keine Verstöße festgestellt worden.

Seit April 2019 überprüft der Bundesrechnungshof die Fördervereinbarung

Seit April 2019 überprüft der Bundesrechnungshof die Fördervereinbarung die Fördervereinbarung zur UPD zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Sanvartis GmbH. Wann mit ersten Ergebnissen zu rechnen ist, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Erste Gespräche mit dem Spitzenverband, der Patientenbeauftragten der Bundesregierung und dem BMG seien bereits geführt worden, heißt es in der Antwort an die Grünen. Auch eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben für die Trägerschaft hält die Bundesregierung für nicht notwendig, wird die Entwicklung in diesem Bereich jedoch beobachten.

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