Bundessozialgericht Kassel

Hohe Hürden für Cannabis auf Rezept

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Gesellschaft
Krankenkassen dürfen bei schweren Erkrankungen die Verschreibung von Cannabis zur Behandlung nur genehmigen, wenn der Arzt dafür eine besonders sorgfältige und umfassende Einschätzung abgegeben hat.

Sind die hohen Anforderungen an diese Einschätzung erfüllt, darf die Krankenkasse das Ergebnis der ärztlichen Abwägung nur darauf hin überprüfen, ob es völlig unplausibel ist. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

In ihren vier Urteilen haben die Richter präzisiert, wann im Einzelnen eine schwerwiegende Erkrankung als Voraussetzung einer Cannabistherapie anzunehmen ist und dabei auf die konkreten Folgen der mit Cannabis zu behandelnden Krankheiten und Symptome abgestellt.

  • Cannabis darf demnach auch verordnet werden, wenn noch Standardtherapien zur Verfügung stehen. Dafür muss der behandelnde Arzt aber den Krankheitszustand umfassend dokumentieren, Therapiealternativen analysieren und die Erfolgschancen und Risiken der Therapien sorgfältig abwägen. Die Krankenkassen dürfen eine solche ärztliche Einschätzung im Gegenzug nur daraufhin überprüfen, ob die Grundlagen der Entscheidung vollständig und nachvollziehbar sind und das Abwägungsergebnis nicht völlig unplausibel ist.

  • Ob eine Suchtmittelabhängigkeit der Verordnung von Cannabis entgegensteht, hat der Arzt im Einzelfall ebenfalls sorgfältig abzuwägen.

  • Versicherte haben aber nur Anspruch auf Versorgung mit dem kostengünstigsten Mittel, wenn mehrere Mittel gleich geeignet sind. Dem behandelnden Arzt steht bei der Auswahl von Darreichungsform und Menge insoweit kein Einschätzungsspielraum zu.

BundessozialgerichtAz.:https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2022/2022_11_10_B_01_KR_21_21_R.html - - "Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Cannabis",https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2022/2022_11_10_B_01_KR_28_21_R.html - - "Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Cannabis",https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2022/2022_11_10_B_01_KR_09_22_R.html - - "Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Cannabis",https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2022/2022_11_10_B_01_KR_19_22_R.html - - "Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Cannabis"Urteil vom 10. November 2022

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