Klartext auf Deutsch

Petra Spielberg
Gesellschaft
Eine Berufserlaubnis in Deutschland zu erhalten, ist für Ärzte vor allem aus dem EU-Ausland aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen kein großes Hindernis. Ein Problem bereitet vielen dagegen die Verständigung mit deutschen Kollegen und Patienten.

Zwar verlangen die Approbationsbehörden von ausländischen Ärzten vor Erteilung einer Berufserlaubnis oder Approbation den Nachweis, dass das sie das "allgemeinsprachliche Niveau B2", formuliert imGemeinsamen  Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates (GER), erreicht haben.

Medizinische Termini bleiben außen vor

In der Praxis reicht das aber mitunter für eine unmissverständliche Kommunikation nicht aus. "In diesem Sprachtest werden keine Kenntnisse über die medizinische Fachsprache abgefragt“, bemängelt Johanna Czarnetzki von der Ärztevereinigung Hartmannbund.

Auch die Landesärztekammer Baden-Württemberg verweist darauf, dass der Nachweis deutscher (Grund-)Sprachkenntnisse im Umfang des Niveaus B2 für den ärztlichen Alltag nicht langt.

Sprache integriert

"Für eine sorgfältige Erhebung der Anamnese und die notwendigen Aufklärungsgespräche ist eine gute Verständigung zwischen Arzt und Patient erforderlich“, betont die Kammer. Dies setze fachbezogene, praxisorientierte und breite Sprachkenntnisse voraus. Berufs- und fachbezogene Deutschkenntnisse seien zugleich für eine erfolgreiche Integration ausländischer Ärzte im Klinikalltag wichtig.

Hinzu kommt, dass die Behörden in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Anforderungen an den Sprachnachweis stellen, was bei den ausländischen Ärzten nicht nur für Verwirrung sorgt, sondern auch zu uneinheitlichen sprachlichen Voraussetzungen führt.

Nach Recherchen des Marburger Bundes (MB) vom Herbst vergangenen Jahres wird in Hessen beispielsweise nur dasGoethe-Zertifikat B2oder dasTELC-Zertifikat B2anerkannt. Die Behörden in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen erkennen dagegen auch Zertifikate anderer in- oder ausländischer Sprachschulen an, fordern aber zum Teil zusätzlich eine persönliche Vorsprache.

Manchmal überzeugt ein Gespräch

Mitunter genügt es auch, wenn der Antragsteller durch ein persönliches Gespräch den Mitarbeiter der Behörde von seinen Sprachkenntnissen überzeugt, so zum Beispiel in Hamburg und Bremen. Rheinland-Pfalz fordert nach Angaben des MB seit kurzem keinen Nachweis über allgemeinsprachliche Kenntnisse mehr, verpflichtet den Antragsteller aber zu einer berufsbezogenen mündlichen Fachsprachenprüfung bei der Ärztekammer.

Andere Behörden bestehen darauf, dass neben dem Vorliegen der allgemeinen Sprachkenntnisse (Niveau B2 des GER) der Nachweis medizinischer Fachsprachenkenntnisse erbracht wird. So werden in Nordrhein-Westfalen von Mitarbeitern der Bezirksregierungen entsprechende Prüfungen durchgeführt, in denen das Leseverständnis (medizinischer Fachtext)  und der mündliche Ausdruck (Patientengespräch), nicht aber überprüft wird, ob der Arzt die Fachsprache schriftlich beherrscht.

Manchmal ist eine Prüfung erforderlich

In Baden-Württemberg wird eine mündliche Prüfung der "Freiburg International Academy“ anerkannt. Alternativ kann der Antragsteller persönlich beim Landesprüfungsamt vorsprechen.

"Diese unterschiedlichen Anforderungen und Verfahrensweisen in den einzelnen Bundesländern sind sachlich und rechtlich nicht zu begründen. Die aus ihnen resultierende uneinheitliche und vielerorts mangelhafte Sprachkompetenz ausländischer Ärzte führt zu Zweifeln an der durchgehenden Gewährleistung der Patientensicherheit“, bemängelt der MB. Der MB fordert daher einheitliche Regeln für Sprachprüfungen ausländischer Ärzte.

Die Klinik lehrt Deutsch

Viele Kliniken behelfen sich derweil damit, das Sprachproblem zu lösen, indem sie selbst Sprachkurse zum Beispiel mithilfe von Deutschlehrern oder Sprachinstituten anbieten. Denn ohne die fachliche Unterstützung von Ärzten aus dem Ausland fällt es zahlreichen Einrichtungen inzwischen schwer, den Klinikbetrieb aufrechtzuerhalten.

Nach einer repräsentativen Befragung des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) von rund 1.800 VKD-Mitglieder zum Ärzte- und Pflegepersonalmangel in ihren Kliniken ist es derzeit für 93 Prozent der Manager von Allgemeinkrankenhäusern "schwierig" bis " sehr schwierig", Stellen im ärztlichen Dienst zu besetzen. Lediglich sieben Prozent der Befragten hatten damit bisher keine Probleme.

Bei den Antworten aus den Rehabilitationskliniken lagen diese Anteile bei 95 Prozent (davon 44 Prozent "sehr schwierig") und fünf Prozent. Aber auch Fachkrankenhäuser und psychiatrische Krankenhäuser verwiesen mit je 33 Prozent auf größere Schwierigkeiten. Etwas entspannter ist die Situation in den Universitätskliniken: Hier haben 57 Prozent keine Probleme mit Stellenbesetzungen im ärztlichen Bereich.  

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