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18 Euro für Meldungen ans Krebsregister

nh/pm
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Meldet ein Krankenhaus, Arzt oder Zahnarzt Angaben zur Tumordiagnose eines Patienten an ein klinisches Krebsregister, erhalten sie dafür vom Krebsregister 18 Euro. Das Register wiederum wird von der Krankenkasse des Patienten bezahlt. Das haben GKV-Spitzenverband, DGK, KBV und KZBV jetzt vereinbart.

Derzeit befinden sich in Deutschland flächendeckend klinische Krebsregister im Aufbau. Als wichtiger Schritt wurde nun festgelegt, wie hoch die Vergütung ist, die die Krankenkassen demjenigen bezahlen, der Daten zu Diagnose, Behandlung und Verlauf von an Krebs erkrankten Patienten an ein Krebsregister meldet.

Vier bis 18 Euro Vergütung

Neben der Tumordiagnose müssen auch Daten zum weiteren Krankheitsverlauf gemeldet werden. Hierfür ist eine Vergütung von acht Euro vorgesehen. Für Meldungen über eine Krebstherapie, wie zum Beispiel eine Operation oder Chemotherapie, sind fünf Euro vorgesehen, für Meldungen der Ergebnisse von Pathologieuntersuchungen vier Euro.

Die Meldevergütungshöhen waren zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zu vereinbaren.

Da sie kein einvernehmliches Ergebnis erzielt hatten, entschied im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens ein Schiedsgericht und vervollständigte damit die Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung, die zwischen den Partnern bereits am 15. Dezember 2014 geschlossen wurde.

Mit der Entscheidung soll sichergestellt werden, dass der Dokumentations- und Meldeaufwand der Leistungserbringer abgegolten ist. Die Vertragspartner rechnen mit jährlich rund drei Millionen Meldungen. Die Erkenntnisse aus den Daten sollen in die Verbesserung der Versorgung krebskranker Patienten fließen.

Zum Hintergrund

Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Krebsplans, der die onkologische Versorgung verbessern soll, werden in Deutschland flächendeckend Krebsregister aufgebaut. Ziel ist, eine systematische und einheitliche Datenerfassung sicherzustellen und die onkologische Qualitätsberichterstattung zu stärken. Zur Umsetzung wurde im April 2013 das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) verabschiedet, das alle Bundesländer zur Einrichtung von klinischen Krebsregistern verpflichtet.

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