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apoBank scheitert mit Klage gegen Ex-Vorstände

sg/dpa
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Die apoBank bekommt keinen Schadensersatz von ihren Ex-Vorständen. Das Düsseldorfer Landgericht urteilte, dass den Managern keine Pflichtverletzung nachzuweisen - sondern im Gegenteil eine Millionenabfindung zu zahlen sei.

Mit dem Urteil wies das Landgericht (LG) eine millionenschwere Schadenersatzforderung der deutschen Ärzte- und Apothekerbank (apoBank) ab. Das Institut mit Hauptsitz in Düsseldorf  hatte fünf ehemalige Vorstands-Manager auf insgesamt 66 Millionen Euro Schadensersatz verklagt, weil es die Ansicht vertrat, dass ihre Vorstände im Verlauf der weltweiten Finanzkrise 2008/2009 unverantwortlich agiert hatten. 

Dem Vorwurf  widersprach das LG, so dass die Beklagten nicht für damals erlittene Verluste der Bank haften müssen. Die Manager hätten Investitionsentscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt abgewogen, hieß es. Das Fehlschlagen der Anlage beruhe auf den Auswirkungen der Finanzmarktkrise, nicht aber auf persönlichem Versagen.

Keine persönliche Haftung

Hintergrund: Die Bank hatte im Zuge der Finanzmarktkrise einen Schaden von 238 Millionen Euro erlitten. Die Manager hätten, so die Argumentation der Bank, gegen das in der Satzung verankerte Spekulationsverbot verstoßen und keine ausreichende Risikoabwägung vorgenommen.

Dagegen beriefen sich die Beschuldigten stets auf ihren unternehmerischen Entscheidungsspielraum, den sie nicht überschritten hätten. Risiken seien für das Bankgeschäft charakteristisch und grundsätzlich zulässig. Der Eintritt der Finanzmarktkrise sei im Fall der kritisierten Anlagenentscheidung nicht vorhersehbar gewesen. Das Landgericht gab den Managern recht.

Preisverfall war nicht  vorhersehbar

Der Misserfolg der Anlage sei auf fehlende Liquidität der Märkte zurückzuführen. Diese Entwicklung habe zum Preisverfall und letztlich bei der Bank zu Verlusten geführt. Ein derart massiver Preisverfall bei den bis dahin mit dem höchsten Rating ausgestatteten Assets sei auch bei sorgfältigster Prüfung nicht zu erwarten gewesen, hieß es weiter in der Begründung des Gerichts.

Statt Schadensersatz zu erhalten, muss die apoBank jetzt an drei Ex-Manager möglicherweise auch noch „Trennungsgelder“ zahlen. Ihnen sprach das Gericht Ansprüche auf die geforderten Abfindungen, Ruhegeldzahlungen, Bonusforderungen und Versorgungsleistungen in Höhe von insgesamt 2,6 Millionen Euro in voller Höhe zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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