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Berufsregulierung: BZÄK warnt vor Eingriffen

pr
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Der von der EU geplante Vorschlag für eine erweiterte Verhältnismäßigkeitsprüfung von Berufsregulierungen wird von der BZÄK stark kritisiert. Sie warnt vor massiven Eingriffen auf die regulierten Berufe.

Das von der EU-Kommission geplante Dienstleistungspaket sieht unter anderem vor, dass die Mitgliedstaaten in einem Proportionalitätstest dazu verpflichtet werden sollen, neue oder zu ändernde Berufsvorschriften schon im Vorfeld darauf zu prüfen, ob sie aus Perspektive des Binnenmarktes gerechtfertigt, notwendig oder verhältnismäßig sind.

BZÄK: "Subsidiarität in Gefahr"

Die BZÄK sieht den Vorschlag sehr kritisch. Ihre Bedenken hat sie in entsprechenden Schreiben an das Bundeswirtschafts- und Bundesgesundheitsministerium formuliert. Die Einführung eines Verhältnismäßigkeitstests hätte demnach erhebliche Auswirkungen auf alle regulierten Berufe innerhalb der EU und würde den nationalen Gesetzgeber in seinen Beurteilungs- und Entscheidungsspielräumen erheblich einschränken. Die geplante Richtlinie greife massiv in die Kompetenzen der EU-Mitgliedsstaaten für den Erlass von Berufsrechten ein und sei  unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität grundsätzlich abzulehnen.

Der vorgeschlagene Verhältnismäßigkeitstest sei zudem überaus kompliziert und würde einen erheblichen Begründungsmehraufwand einschließlich zusätzlicher Verwaltungskosten für den nationalen Gesetzgeber bedeuten.

Engel: "Ökonomie ist der falsche Weg"

„Die Kommission stellt berufliche Regulierung unter den Generalverdacht, `Wirtschaftsbremser´ zu sein", hatte der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel, bereits bei der Veröffentlichung der Kommissionspläne im Januar dazu kommentiert. „Dieser Weg ist falsch. Die Ökonomie kann nicht der entscheidende Maßstab für nationales Berufsrecht sein. Berufsregeln dienen vielmehr dem Patienten- und Verbraucherschutz sowie der Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus. Es ist unverständlich, dass patientenschützende Regeln aufgeweicht werden sollen.“

Die BZÄK verweist ferner auf den Beschluss des Deutschen Bundestages zur EU-Binnenmarktstrategie im letzten Juni, wonach das Gremium das von der EU-Kommission zur Diskussion gestellte Prüfraster zur Verhältnismäßigkeit ausdrücklich abgelehnt wurde.

Montgomery: "Nicht im Einklang mit der EuGH-Rechtsprechung"

Auch die Ärzteschaft kritisiert die EU-Pläne vehement. In einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesjustizministerium und das Bundeswirtschaftsministerium warnte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, davor, den Richtlinienvorschlag im Bereich des Gesundheitswesens umzusetzen. Er verstoße gegen das Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip. In einer an die Ministerien versandten Stellungnahme weist die BÄK darauf hin, dass die geplanten Prüfkriterien nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Einklang stehen. Unter anderem führt sie auf, dass die Pflichtmitgliedschaft in den Landesärztekammern und damit diese Institution selbst von der Kommission zur Disposition gestellt würden.

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