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Bewerbungsschluss für das Zahnmedizinstudium!

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In zehn Tagen endet die Bewerbungsfrist im bundesweiten Verfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Wer Zahnmedizin studieren will, muss sich jetzt entscheiden.

Abiturienten in Deutschland müssen jetzt die Wahl treffen: Tiermedizin, Medizin, Pharmazie oder aber Zahnmedizin - nur eine Bewerbung kann bei der Stiftung für Hochschulzulassung eingereicht werden. Reicht jemand mehrerer Bewerbungen ein, wird nur der jeweils zuletzt fristgerecht eingereichte Antrag am Vergabeverfahren beteiligt.

Deadline: 15. Juli, 24:00 Uhr

Zudem können Studiengang und Studienorte nur bis zur Bewerbungsfrist geändert werden. Eine Änderung nach der Frist ist nicht mehr möglich. Der Online-Antrag muss am 15. Juli spätestens bis 24:00 Uhr eingegangen sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Speicherung des Datensatzes. Die Anträge sowie weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren sind auf der ServiceplattformHochschulstart.dezusammengefasst.

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Hochschulstart.de ist die Serviceplattform der Stiftung für Hochschulzulassung. Im Auftrag der Bundesländer werden durch sie zentral die Studienplätze für Zahnmedizin vergeben. Dabei spielt es keine Rolle, nach welchen Kriterien die einzelnen Hochschulen ihr Auswahlverfahren durchführen. Einige Hochschulen verlangen allerdings zusätzlich zur Bewerbung eine gesonderte Übersendung von Unterlagen an die Hochschule. 

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Zudem gibt es keine Wartezeitliste, auf der man geführt wird. Die Wartezeit wird für jeden Bewerber zu jedem Verfahren neu berechnet und ergibt sich aus dem Zeitraum zwischen Erwerb der Studienberechtigung und der Bewerbung. Davon abgezogen werden die Zeiten, in denen man an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule eingeschrieben war. Solange man nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, zählt die Zeit immer als Wartezeit. Eine Verbesserung der Durchschnittsnote durch Zeitablauf gibt es übrigens nicht.

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