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"Health Claims" müssen belegt sein

ck/dpa
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Lebensmittel dürfen ab jetzt nur noch eingeschränkt mit Gesundheitsbotschaften beworben werden.

Eine EU-Richtlinie verbietet es Nahrungsmittel-Konzernen, "Health Claims" auf die Verpackungen zu drucken, wenn die Behauptungen nicht wissenschaftlich belegt und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigt sind. Verbraucher schütze das besser vor Irreführung und Fehlkäufen, heißt es vom Verbraucherschutzministerium in Berlin. 

Foodwatch hält Regelung für zu lasch

Verbraucherschützer kritisieren die Regelungen dagegen als zu lasch. Zuckrige Softdrinks würden durch Beimischung geringer Mengen Vitamin C noch nicht zu gesunden Lebensmitteln, auch wenn das Vitamin das Immunsystem stärke, sagte Anne Markwardt von der Lebensmittelorganisation "Foodwatch" der Nachrichtenagentur dpa. Gleiches gelte für Mineralstoffe. 

Milchprodukte stärken nicht die Zähne

241 Gesundheits-Slogans wurden von der EFSA bislang zugelassen, 1.796 schafften die Aufnahme dagegen nicht. Beispielsweise darf laut Markwardt nicht mehr behauptet werden, dass probiotische Joghurts die Abwehrkräfte so stärken, dass sie vor Erkältung schützen. Auch die Behauptung, dass Milchprodukte die Zahngesundheit fördern, hielt der wissenschaftlichen Überprüfung ebenfalls nicht stand. Angaben wie "fettarm" oder "ohne Zuckerzusatz" unterliegen künftig bestimmten Grenzwerten.

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