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IGeL: Oft missachten Ärzte Vorgaben

dg/pm
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Niedergelassene Vertragsärzte bieten immer häufiger "Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL) an. Rechtliche Vorgaben werden aber oft nicht eingehalten.

Laut einer am Montag veröffentlichen repräsentativen Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hat jeder dritte gesetzlich Versicherte innerhalb von zwölf Monaten ein entsprechendes Angebot erhalten. Die IGeL-Quote ist damit erneut deutlich gestiegen: von 29,9 Prozent im Jahr 2012 auf mittlerweile 33,3 Prozent.

„Damit haben rund 20 Millionen GKV-Versicherte im letzten Jahr Erfahrung mit privaten Zusatzleistungen gemacht. Diese Expansion des IGeL-Marktes hat sich vor allem beim Angebot für Frauen vollzogen", erläutert WIdO-Geschäftsführer Jürgen Klauber. Frauen werden Individuelle Gesundheitsleistungen häufiger angeboten als Männern (42 Prozent zu 23 Prozent).

Frauenärzte "iGeLn" am häufigsten

Rund drei von vier IGeL-Angeboten (71,8 Prozent) kommen von fünf Facharztgruppen. IGeL-Spitzenreiter sind die Frauenärzte. Auf sie entfallen rund 30,1 Prozent der privatärztlichen Leistungen. Mit Abstand am häufigsten werden Ultraschalluntersuchungen im Wesentlichen zur Krebsfrüherkennung bei Frauen angeboten. So entfallen beispielsweise knapp 15 Prozent aller Nennungen auf Ultraschalluntersuchungen der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung beim Gynäkologen, obwohl es hierfür gemäß Studienlage keinen Hinweis auf einen Nutzen gibt.

Es folgen Augenärzte mit einem Anteil von 20,5 Prozent, Orthopäden (10,9 Prozent), Hautärzte (5,7 Prozent) und Urologen (4,6 Prozent). Praktische Ärzte und Allgemeinmediziner erreichen 19,1 Prozent.

Bei Berücksichtigung der Größe der einzelnen Arztgruppen zeigt sich, dass Fachärzte deutlich häufiger „iGeLn“ als praktische Ärzte und Allgemeinmediziner. So bieten Augenärzte im Durchschnitt pro Jahr mehr als siebenmal so häufig IGeL-Leistungen an wie Allgemeinmediziner, Frauenärzte erreichen mehr als das Fünffache der Allgemeinmediziner. Orthopäden, Hautärzte und Urologen liegen beim Drei-bis Vierfachen.

Nur jeder zehnte Patient erhielt eine Rechnung

Im Umgang mit IGeL-Angeboten, die von den Patienten nach der privatärztlichen Gebührenordnung aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, sind von ärztlicher Seite rechtliche Vorgaben zu beachten. Lediglich 44,5 Prozent der befragten IGeL-Patienten geben an, dass vor der Leistungsdurchführung eine Vereinbarung in schriftlicher Form zwischen Arzt und Patient zustande gekommen ist, obwohl dies vorgeschrieben ist.

Ferner muss dem Patienten eine Rechnung über die erbrachte Privatleistung ausgestellt werden, die detailliert die Leistungsbestandteile und deren Preis nennt. Jeder Zehnte (11,8 Prozent) der Patienten gab an, keine Rechnung über die erbrachte IGeL-Leistung erhalten zu haben.

Die Kosten für eine angebotene IGeL-Leistung belaufen sich im Durchschnitt auf 65 Euro. Allerdings gibt es je nach Art der angebotenen Leistung große Preisunterschiede. Während die Hälfte der Leistungen maximal 35 Euro kosten, werden für manche hohe dreistellige und sogar vierstellige Beträge genannt. Hochgerechnet haben die niedergelassenen Ärzte mit IGeL im letzten Jahr zusätzliche Einnahmen in Höhe von etwa einer Milliarde Euro erzielt.

Der WIdOmonitor basiert auf einer bundesweit repräsentativen Erhebung unter Personen ab 18 Jahren, die gesetzlich krankenversichert sind. Die Stichprobenziehung und Durchführung der Telefon-Interviews erfolgten im Zeitraum vom 9. Januar bis zum 18. Februar 2015.

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