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KBV: Brandbrief zur GOÄ

pr
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In einem Brandbrief fordern die Vorstände der KBV und der KVen die Bundesärztekammer auf, bei der Novellierung der GOÄ umzusteuern und Irritationen auszuräumen.

Die Beschlüsse des außerordentlichen Deutschen Ärztetages vom 23. Januar hätten zwar mit großer Mehrheit den Kurs der Bundesärztekammer bestätigt. Jedoch seien auch Anträge, die kritische Punkte zum Verhandlungsstand benannt hatten und die die BÄK bestärken wollten, mit knapper Mehrheit abgelehnt worden. Hier gehe es darum, Risiken zulasten einer unbeeinträchtigten freiberuflichen privatärztlichen Tätigkeit und deren angemessene Honorierung abzuwenden, beziehungsweise zu minimieren.

"Die GOÄ ist eine existenzielle Fragestellung"

Die abgelehnten Anträge enthielten Forderungen, deren Umsetzung die Unterstützung aller führenden ärztlichen Organisationen verdienen, heißt es in dem Brief. Wörtlich führen die Unterzeichner an:

  • "Keine Festlegung absoluter oder prozentualer Ausgabenobergrenzen im Rahmen des dreijährigen Monitorings

  • Die uneingeschränkte Freiberuflichkeit des Arztes in Klinik und Praxis

  • Keine Beeinträchtigung des individuellen Arzt-Patientenverhältnisses

  • Vermeidung der ordnungspolitischen Anlehnung an Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Begrenzung der Funktion der gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ auf eine lediglich beratende Tätigkeit

  • Keine Honorierung nichtärztlicher Berufsgruppen nach der neuen GOÄ"

Sie appelieren an Ärztepräsident Frank-Ulrich Montgomery, noch vorhandene Kritikpunkte und Irritationen auszuräumen. Die GOÄ-Novelle sei für die gesamte Ärzteschaft eine mehrheitlich existenzielle Fragestellung.

Diese Interpretation verkennt das Delgiertenvotum

Kritik am GOÄ-Novellierungsprozess äußerte auch der Hartmannbund. Ihr Vorsitzender Dr, Klaus Reinhardt warnte vor einer neuen Konfliktlinie zwischen Vertrags- und Klinikärzten. Das Ergebnis des Sonderärztetages so zu interpretieren, als habe sich hier "der Block der Klinikärzte" gegen die Kollegen der ambulanten Versorgung durchgesetzt, schaffe nicht nur unnötiges Konfliktpotential, sondern verkenne auch das eindeutige Votum der Delegierten.

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