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Kommt der Steuerzahler für höhere Arzneipreise auf?

sg/dpa
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Die EU-Kommission prüft eine deutsche Regelung, wonach Pharmaunternehmen in finanziellen Schwierigkeiten höhere Arzneimittelpreise verlangen dürfen - zulasten der Steuerzahler.

Dies könnte eine genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe darstellen, weil die Mehrkosten für die gesetzlichen Krankenkassen zum Teil über die Steuern getragen werden, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit.

Für viele Medikamente gelten in Deutschland Erstattungsgrenzen - das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur bis zu einer bestimmten Höhe. Meist verlangen die Pharmaunternehmen für ihre Produkte aber ohnehin nicht mehr, erklärt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite. 

Rabatte trotz Patentschutz

Für Medikamente mit Patentschutz gibt es keine Erstattungsgrenzen, sie sind deshalb teurer. Allerdings müssen die Arzneifirmen den Krankenkassen darauf Rabatt geben. Vom 1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2013 liegt dieser Nachlass bei 16 Prozent. 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann Firmen indes von der Rabattpflicht befreien. Nach Einschätzung der EU-Kommission kommt es dann zu Ausnahmen, wenn die Firmen finanzielle Probleme haben. Beihilfen für klamme Unternehmen unterliegen in der EU allerdings strikten Regeln - sie sollen verhindern, dass sich marode Firmen mit Steuergeldern über Wasser halten. 

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