Sofortiger Approbationsentzug
Das Landesverwaltungsamt entzog dem Mann seine Approbation mit sofortiger Wirkung, wie eine Sprecherin am Montag in Halle mitteilte. Jede weitere Behandlung von Patienten wäre strafbar, eine Gefährdung der Allgemeinheit nicht länger hinnehmbar, hieß es weiter zur Begründung.
Der 42-Jährige war am vergangenen Mittwoch vom Landgericht Stendal wegen Körperverletzung zu 14 Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mediziner einer Patientin sieben Zähne zu viel gezogen hatte. Dem vorbestraften Zahnarzt hatte das Gericht zudem ein zweijähriges Berufsverbot erteilt.
Schon 2011 wurde die Approbation einmal entzogen
Das Landesverwaltungsamt hatte den Angaben zufolge bereits 2011 die Approbation wegen Unzuverlässigkeit widerrufen. Dagegen hatte der Zahnmediziner geklagt. Er durfte aber zunächst weiter praktizieren, weil die Klage aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung hatte. Mitte März 2013 bestätigte indes das Verwaltungsgericht Magdeburg den Entzug der Berufszulassung.
Auch dagegen legte der Zahnarzt Rechtsmittel ein - ebenso wie gegen das Urteil des Landgerichts Stendal, das deshalb noch nicht rechtskräftig sei. Diesmal verordnete das Landesverwaltungsamt aber einen Approbationsentzug mit sofortigem Vollzug. Der KZV sei die Entscheidung mitgeteilt worden, hieß es. Eine Sprecherin des Landgerichts Stendal hatte am Montag aber noch nicht bestätigen können, dass der Revisionsantrag des Mediziners gegen das Urteil vom 22. Mai schon eingegangen ist.