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Steuerfreier Kita-Zuschuss für die ZFA

sg
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Seit 1992 sind Leistungen steuerfrei, die der Arbeitgeber zur Unterbringung und Betreuung von nicht-schulpflichtigen Kindern seiner Mitarbeiter beisteuert. Von einem Kita-Zuschuss haben also beide Seiten Vorteile -vorausgesetzt es besteht Bedarf.

Wie der Steuerberater und Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen, Dennis Janz, betont, sei es dabei unerheblich, ob die Kinder in Kindergärten, in Kindertagesstätten oder bei Tagesmüttern betreut werden.

Die Zuwendung ist natürlich nur dann steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn bezahlt wird - nicht wenn sie vorher vom Lohn abgezogen wurde. Erhält die ZFA etwa ein Gehalt in Höhe von 1.900 Euro monatlich, ist eine Vereinbarung über ein künftiges Gehalt von 1.800 Euro zuzüglich 100 Euro Kindergartenzuschuss nicht nur eine reale Gehaltskürzung, sondern auch eine Gehaltsumwandlung. Die 100 Euro Zuschuss sind dann steuerpflichtig, da sie nicht zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden.

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