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Versorgungsstärkungsgesetz im Kreuzfeuer

sg
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Der Bundestag hat am 11. Juni das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) verabschiedet. Während es für Gesundheitsminister Hermann Gröhe die Versorgung verbessert und die Patientenrechte stärkt, übt die Ärzteschaft Kritik.

Gröhe sieht das Gesetz vor allem als Zukunftssicherung: "Wir haben eine gute medizinische Versorgung in Deutschland, aber wir müssen jetzt handeln, damit das auch in Zukunft so bleibt“, sagte Gröhe. Das erfordere eine gute Verteilung der Ärzte - in städtischen Ballungsräumen genauso wie im ländlichen Raum, betonte der Minister.

Ärzte sollten dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung der Patienten gebraucht werden. Deshalb würden etwa Anreize für die Niederlassung von Ärzten geschaffen werden. Terminservicestellen sollen gesetzlich Versicherten helfen, wenn es beim Facharzttermin einmal hakt. Ziel sei, dass jeder, der eine medizinische Versorgung braucht, diese innerhalb von vier Wochen erhält.

Service kontra Populismus

Die Ärzteschaft indessen kritisiert genau diesen Punkt. „Wir lehnen die Terminservicestellen ab, die zu keinerlei Verbesserung der Versorgung führen werden und ein rein populistisches Instrument der Politik sind, um Wählerstimmen abzugreifen“, sagte Dr. Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). 

Vor allem die Tatsache, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei kurzen Wartezeiten führend ist, werde von der Politik offenbar nicht anerkannt. Gassen: „Eine kürzlich erschienene Auswertung des Commonwealth Fund hat gezeigt, dass Deutschland neben den Wartezeiten auch beim Zugang zu allen medizinischen Leistungen für alle Bürger ganz vorn dabei ist.“

Die wohnortnahe flächendeckende Versorgung in Deutschland werde durch das Gesetz in vielen Punkten nach wie vor in die falsche Richtung gesteuert, heißt es von der KBV.

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