Leserbriefe

Vorgezogene Wahl: Nicht undemokratisch, sondern klug

Dr. Lutz Riefenstahl
Nachrichten
Der Kollege Giesbert Schulz-Freywald ist selbst viele Jahre – ehrenamtlich – engagiert in der hessischen zahnärztlichen Selbstverwaltung. Er weiß also, wovon er spricht, wenn er sich jetzt zu dem Thema zu Wort meldet. Er verschweigt aber etwas, was er sicherlich auch weiß.

Antwort auf den Leserbrief von Schulz-Freywald "Neue Köpfe in den KZVen".

Diese Satzungsänderungen wurden ja nicht grundlos durchgeführt. Und die Satzungsänderungen erfordern auch immer mindestens eine Zweidrittelmehrheit der gewählten Vertreter der besagten Parlamente. Hintergrund dieser Satzungsänderungen ist, dass die Entscheidung, sich „hauptamtlich“ – also vollberuflich für maximal sechs Jahre Dauer in einem zeitlich befristeten (!) Angestelltenverhältnis – für die zahnärztliche Selbstverwaltung im Vorstand einer KZV zu engagieren, ein nicht unbedeutender Schritt für einen freiberuflich tätigen Zahnarzt ist.

Dieser Schritt muss geplant und vor Amtsantritt auch organisiert sein und werden, will man nicht zum Vorstandsamtsantritt ein Chaos und die Ratlosigkeit aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der eigenen Praxis verursachen. Wenn sich heute ein/e Zahnarzt/-ärztin für so eine Berufsausübung entscheidet – und wir wollen ja am liebsten auch Zahnärzte mit in unseren KZV-Vorständen schalten und walten haben, die bis dahin noch im Beruf verankert waren und idealerweise noch etwas bleiben – dann ist es für diese Kolleginnen/Kollegen sehr wertvoll, wenn sie schon einige Monate bis zu einem Jahr vor ihrem Amtsantritt wissen, dass sie ihre Praxissituation umorganisieren, gegebenenfalls auch ihre Praxis verkaufen müssen.

Und auch umgekehrt: Da dieses Angestelltenverhältnis immer auf maximal sechs Jahre im KZV-Vorstand befristet ist (dann wird neu gewählt), ist es auch für die „Amtierenden“ eine wertvolle Hilfe, wenn sie ca. ein Jahr vor Ablauf ihrer Amtszeit wissen, ob sie weiterhin für sechs Jahre angestellt werden oder gegebenenfalls nicht mehr und sich beruflich wieder auf Volltagszahnarzt einrichten müssen. Wer nun diese vorgezogenen KZV-Vorstandswahlen als „undemokratisch“ kritisieren will, wird jetzt vielleicht unter der Reflexion der vorgenannten Begründungen dieser Art vorgezogener, eher ungewöhnlicher demokratischer Vorstandswahlen etwas Positives abgewinnen.

Ich bin auch davon überzeugt, dass die Zahnärzteschaft über diesen Weg unter Umständen auch mal eher etwas jüngere Kolleginnen und Kollegen für solche Aufgaben in die Selbstverwaltung bekommt, als über den „volldemokratischen“, konventionellen Weg mit Wahlen in die Vorstandsämter auf den sogenannten konstituierenden Parlamentssitzungen und Amtsantritt sofort einen Tag danach. Oder anders herum: Auf der konstituierenden Parlamentsversammlung bekommt ein/e Kollege/-in, die/der vielleicht schon sechs Jahre Vorstandsmitglied war, eine Stimme zu wenig und wird sein Angestelltenverhältnis von einem Tag auf den nächsten los. Sie/er wird arbeitslos ohne die Chance gehabt zu haben, sich seine berufliche Existenz vorher zu organisieren. Da sind dann sicherlich ältere Kolleginnen und Kollegen im Vorteil, die dann einfach „in Rente gehen“.

Auch das „P.S.“ bedarf meines Erachtens noch einiger Worte. Denn es ist kein „Novum“, dass sich erst „jetzt Verwaltungsfachleute: Juristen, Volkswirte, Betriebswirtschaftler…“ in den KZV-Vorständen finden. Das gibt es schon viele Jahre. Und aus meiner Sicht ist zusätzliche Kompetenz aus diesen Berufen in den KZV-Vorständen so lange sicherlich hilfreich und dem Nutzen für die KZV-Mitglieder förderlich, so lange immer noch Zahnärzte/-innen die Mehrheiten in den Vorständen halten. Und diese Mehrheit sehe ich in den vom Kollegen Schulz-Freywald kritisierten „acht von 17 hauptamtlichen KZV-Vorständen“ nicht gefährdet.

Dr. Lutz Riefenstahl,Gronau (Leine)

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