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"Wir brauchen ein bundeseinheitliches Aktenkonzept"

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Bis Ende 2018 soll die elektronische Patientenakte umgesetzt werden. Doch noch ist eine eine einheitliche Lösung nicht in Sicht. Wo liegen die Herausforderungen? Ein Interview mit Ekkehard Mittelstaedt, dem Geschäftsführer des Bundesverbandes Gesundheits-IT e.V. (bvitg).

zm-online: Macht es Sinn, einen Flickenteppich von Einzelinitiativen zur elektronischen Patientenakte (ePA) umzusetzen - oder sollten diese nicht besser gebündelt werden?

Ekkehard Mittelstaedt:Es ist gut, wenn es viel Initiative gibt, es ist aber schlecht, wenn diese zu einem Flickenteppich führen! Die einzelnen Initiativen zeigen: Der Bedarf nach einer elektronischen Patientenakte ist da. Was wir jetzt dringend brauchen, ist ein breiter Konsens über Inhalt und technische Standards für eine reibungslose und über Sektorengrenzen hinaus nutzbare Patientenakte. Der bvitg hat hierzu bereits ein in der Fachwelt vielbeachtetes Positionspapier erstellt.

Welche Rolle spielt der Patient als Herr der Daten und was muss zur Datensicherheit beachtet werden?

Für die Nutzung einer elektronischen Patientenakte gilt für den Patienten das Prinzip der Freiwilligkeit hinsichtlich Wahl des Aktenanbieters und Umfang der Nutzung. Alle Leistungserbringer sollten verpflichtet sein, bei Zustimmung des Patienten/Versicherten und auf dessen Verlangen, die erhobenen Gesundheitsdaten elektronisch und in strukturierter Form in die vom Patienten gewählte Akte zu speichern und darin gespeicherte Informationen im Behandlungskontext zu berücksichtigen.

Welche Vorteile hat die ePA für die Leistungserbringer?

Ekkehard Mittelstaedt:Die bisherigen Diskussionen über E-Health-Anwendungen im ersten Gesundheitsmarkt (Anmerkung der Redaktion: Das ist der Kernbereich, der den Bereich der "klassischen" Gesundheitsversorgung umfasst.) drehen sich in erster Linie um die Frage, welcher Mehrwert für Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen besteht. Das allgemeine Ziel lautet, alle am Leistungsgeschehen Beteiligten zu vernetzen und die für die Behandlung relevanten Informationen zur entsprechenden Zeit am richtigen Ort zur Verfügung zu stellen.

Dabei herrscht zwar Einigkeit, dass das Teilen von vorhandenen Informationen eine Grundvoraussetzung für eine bessere und auch effizientere Versorgung der Versicherten ist. Es mangelt aber an schlüssigen Konzepten. Um dieses Dilemma aufzulösen, sollte die Bürgersouveränität gestärkt werden, indem jedem Bundesbürger das Recht auf seine Daten in strukturierter Form zugebilligt wird.

Unter der elektronischen Patientenakte verstehen wir eine E-Health-Anwendung, in der die Gesundheitsdaten der Inhaber der elektronischen Akte strukturiert fall-, sektoren-, professions- und einrichtungsübergreifend konform mit internationalen Standards gespeichert werden. In Abgrenzung zu patientenbezogenen Akten, die üblicherweise in Einrichtungen des Gesundheitswesens zum Einsatz kommen, ist hier der Inhaber der elektronischen Patientenakte in der hier beschriebenen Art immer die Person, deren personenbezogenen Daten in der Akte gespeichert sind.

Wenn dann sowohl die patienten- als auch leistungserbringerzentrierten Patientenakten im Rahmen eines kooperativen Systems zusammengebracht werden, dann profitieren sowohl die Leistungserbringer als auch die Patienten. Wichtig ist in diesem Kontext, dass ein Anspruch der Leistungserbringer auf Vergütung für das Einstellen und Einlesen der Daten aus der Patientenakte sowie für die Datenpflege, Aktualisierung und Speicherung in die elektronische Patientenakte bestehen sollte.

Wo liegen die technischen Herausforderungen - Stichwort "Interoperabilität von Schnittstellen"?

Die Grundvoraussetzung für einen sicheren Transport der Daten ist die Telematikinfrastruktur, die die Vernetzung der Akteure sicherstellt. Die Anwendung selbst muss dann natürlich gemäß dem oben bereits gesagten Punkten interoperabel sein. Hier müssen alle Akteure sicherlich noch ihre Hausaufgaben machen. Der bvitg ist gern bereit, eine koordinierende Rolle einzunehmen, damit – ähnlich wie beim Medikationsplan – auch die ePA ein Erfolg wird. Wir sind uns dabei sicher, dass aber mindestens eine verbindliche Einbindung der Industrie in alle Prozesse erforderlich ist, um eine erfolgreiche Einführung von E-Health-Anwendungen zu beschleunigen.

Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Anforderungen an eine elektronische Patientenakte im Kontext mit der Umsetzung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen? Und wo liegen die größten Hürden?

Wir benötigen zuallererst ein bundeseinheitliches Aktenkonzept, wie in unserem Positionspapier beschrieben. Ferner Klarheit über die Anwendungsfälle und damit auch über die Refinanzierung für all jene Professionals, die mit der Akte arbeiten sollen. Hierzu gehören sicherlich auch nichtärztliche Dienstleister wie beispielsweise die Pflege.

Sicherlich muss hier schrittweise vorgegangen werden. Es ist aber doch ein Irrglaube, wenn man darauf setzt, dass allein die Verfügbarkeit der Telematikinfrastruktur alle Probleme behebt. Es geht also um die Umsetzungs-, Betriebs- und Geschäftsmodelle rund um die ePA. Und ja, auch um Finanzierungsfragen. Zudem müssen die Fragen nach der Haftung im Kontext der Nutzung der ePA geklärt werden.  

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