Bundesgesundheitsministerium

Zusatzbeitrag sinkt ab 1. Januar 2019 um 0,1 Prozentpunkte

mth/pm
Nachrichten
2019 werden Arbeiter und Angestellte ein wenig mehr Netto vom Brutto haben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zufolge wird der Zusatzbeitragssatz um 0,1 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent sinken.

Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird vom Bundesminister per Rechtsverordnung festgelegt. Pläne zur Teilung des Zusatzbeitrags zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern hatte Spahn bereits Mitte des Monats angekündigt ( die zm berichteten ).

"Die Wirtschaft läuft gut", erklärte der Minister. Der gesetzlichen Krankenversicherung gehe es so gut wie selten. "Davon sollen auch die Beitragszahler profitieren." Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der derzeit bei 1,0 Prozent liegt, ergibt sich aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr.

Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands ist noch offen, wie viele der gesetzlichen Krankenkassen mit den 72 Millionen Versicherten vom Durchschnittsbeitrag nach oben oder unten abweichen werden. "Der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine wichtige kalkulatorische Größe", sagte Vize-Verbandssprecherin Ann Marini der Nachrichtenagentur AFP. In ihm zeige sich die insgesamt gute Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung.

"Allerdings ist die konkrete Finanzsituation von Kasse zu Kasse doch recht unterschiedlich", fügte Marini hinzu. So hätten in diesem Jahr zahlreiche Krankenkassen ihren individuellen Zusatzbeitragssatz senken können, wovon 16,6 Millionen Krankenkassenmitglieder profitiert hätten. In den kommenden Wochen würden die Verwaltungsräte der Krankenkassen entscheiden, wie der tatsächliche Zusatzbeitragssatz im Einzelfall für das kommende Jahr ausfällt.

Zusatzbeitrag: Wie und von wem er berechnet wird

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Quellen: AFP/tagesschau.de/Bundesversicherungsamt

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