Positionspapier zur Bundesversammlung 2020

BZÄK-Vorstand fordert Gleichstellung der Zahnärzte mit Ärzten

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Damit die Zahnärztinnen und Zahnärzte die Versorgung weiterhin uneingeschränkt sicherstellen können, hält es der Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für unerlässlich, den Berufsstand mit der Ärzteschaft gleichzustellen.

Das Positionspapier mit dem Titel "Erhalt der zahnärztlichen Versorgung in der Pandemie" stellte der BZÄK-Vorstand heute auf seiner Online-Bundesversammlung vor, es beinhaltet im Wesentlichen fünf Punkte.

Gefordert: ein deutliches Bekenntnis zur Systemrelevanz der Zahnmedizin

Darin fordert der Vorstand die Politik erstens erneut auf, den Stellenwert der Zahnmedizin für die medizinische Grundversorgung in Deutschland klar anzuerkennen und damit ein deutliches Bekenntnis zur Systemrelevanz der Zahnmedizin abzugeben.

In dem Zusammenhang verweist der Vorstand auch auf die angemessene Berücksichtigung der Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Verteilung von Schutzausrüstung, da diese aus ihrer Sicht 2021 wieder Mangelware sein wird. "Kaum ein anderer Berufsstand kommt bei jedem Patientenkontakt so nah mit dem Patienten und speziell mit dessen Mund und der Nase in Berührung wie Zahnärztinnen und Zahnärzte", heißt es unter Punkt 2. Doch ohne ausreichende  Schutzausrüstung zu einem erschwinglichen Preis seien der Schutz der Patienten, eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung und ein Aufrechterhalten der sehr hohen Hygienestandards nicht möglich.

Zahnärzte dürfen bei künftigen Schutzschirmen nicht erneut vergessen werden

Drittens sollten die Zahnärzte und ihr Personal auch bei der Priorisierung bei den COVID-19-Impfungen entsprechend berücksichtigt werden. Denn um ihrer gesellschaftlichen und ärztlichen Verantwortung gerecht zu werden, sei die Zahnärzteschaft selbstverständlich bereit, sich an den jetzt anlaufenden Impfungen der Bevölkerung aktiv zu beteiligen.

Und auch wenn es um staatliche Hilfen geht, müsse die Zahnmedizin gleichrangig mit der Medizin gesehen werden: "Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen bei zukünftigen Schutzschirmen nicht erneut 'vergessen' werden", betont der Vorstand unter Punkt 4. Gerade junge Praxen seien akut gefährdet.

Schließlich gehe es auch um einen jetzt überfälligen spürbaren Bürokratieabbau in den Praxen, da viele verzichtbare bürokratische Reglementierungen sowohl die ärztlichen als auch die zahnärztlichen Praxen in der Pandemie zusätzlich erheblich belasten.

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