Freie Ärzteschaft

"Corona-Testverordnung führt zu Terminchaos in Arztpraxen"

silv/pm
Die Freie Ärzteschaft (FÄ) kritisiert Bundesgesundheitsminister Spahns Corona-Testverordnung. Die Ärzte finden, dass die Testung von Urlaubsrückkehrern der öffentliche Gesundheitsdienst übernehmen sollte.

Für die Freie Ärzteschaft (FÄ) überschreitet Spahn verantwortungslos seine Kompetenzen. „Die Praxisärzte sind Freiberufler, was Spahn wissen sollte. Er kann sie nicht dazu verpflichten, Leistungen zu erbringen, die keine Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern eine staatliche Aufgabe sind“, sagt FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich. „Die Corona-Testung von Urlaubsrückkehrern ist eine allgemeinhygienische Aufgabe und gehört damit in die Hände des öffentlichen Gesundheitsdienstes.“

Vorwurf an Spahn:„Populistische Beliebigkeit"

Ebenso unglaublich sei der Versuch des Ministers, in die fachliche und organisatorische Hoheit der ärztlichen Tätigkeit eingreifen zu wollen. „Ärzte behandeln kranke Menschen, hier besteht nach dem Lockdown bereits erheblicher Nachholbedarf“, erläutert Dietrich. „Nachdem Spahn mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz unlängst noch meinte, Ärzte zu mehr Sprechstunden verpflichten zu können, spielt die Terminfrage für Kranke jetzt offenbar keine Rolle mehr. Das ist populistische Beliebigkeit.“

Kritik an 15 Euro Honorar pro Testung

Zu Recht habe die Kassenärztliche Bundesvereinigung aus Sicht der FÄ bereits festgestellt, dass Praxisärzte Urlaubsrückkehrer freiwillig testen könnten. Die 15 Euro für die gesamte ärztliche Leistung könne man allerdings nur als schlechten Witz betrachten, sagt Dr. Silke Lüder, FÄ-Vizevorsitzende und Allgemeinärztin in Hamburg. „Hier zeigt sich die geringe Wertschätzung ärztlicher Tätigkeiten in Deutschland“, so Lüder. Andere Institutionen nehmen dafür in Abstrichzentren ein Vielfaches an Honorar – und das wäre auch angebracht für eine mögliche private Abrechnung der Leistung in den Praxen. „Andernfalls müssen die Testungen eben vom öffentlichen Gesundheitsdienst vorgenommen werden oder von anderen Anlaufstellen, die für diese Zwecke eingerichtet werden.“

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