Mehr Qualität und mehr Patientenrechte

DAK und IKK fordern drastische Reformen im Gesundheitswesen

pr/pm
Aus der Pandemiekrise lernen: Zwei große Krankenkassen fordern drastische Reformen im Gesundheitswesen. Ihnen geht es um mehr Qualität, mehr Digitalisierung, mehr Prävention und mehr Patientenrechte.

Der hohe Ressourcenbedarf der Pandemiebewältigung habe den ohnehin bestehenden Handlungsdruck nochmals erhöht, die Versorgungslandschaft effizienter zu gestalten, schreiben der DAK-Verwaltungsratsvorsitzende Dieter Schröder und sein Stellvertreter, Horst Zöller in ihrem Papier „Gesundheitspolitischer Kompass“.

Im stationären Sektor mahnen die Vorsitzenden an, auf eine stärkere Konzentration und Spezialisierung der Leistungen zu achten. Im ambulanten Bereich sollten gestufte und vernetzte Behandlungsstrukturen gestärkt werden. Dies könne nur unter Einbeziehung aller Beteiligten erreicht werden. Der Gesetzgeber sei gut beraten, diese Aufgabe nicht der Exekutive zu überlassen, sondern die soziale und gemeinsame Selbstverwaltung damit zu betrauen, heißt es in dem Papier.

Qualität als Leitbild

Das Positionspapier formuliert drei Leitgedanken: Zum ersten soll Qualität als Leitbild der Gesundheits- und Pflegepolitik dienen. Dazu gehöre eine strukturelle Stärkung der Patientensicherheit, -souveränität und Versorgungsqualität sowie ein barrierearmer Zugang zu Gesundheits- und Dienstleistungen.

Zweitens will die DAK die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als gesellschaftlichen Stabilitätsanker verstanden wissen. Die gemeinsame Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Leistungserbringern entlaste den Staat, indem Aufgaben und Verantwortungsbereiche an verschiedene Träger delegiert werden.

Drittens fordert die Kasse eine solidarische Finanzierung der GKV. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die die Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen, sollten über Bundeszuschüsse finanziert werden, um massive Beitragssatzerhöhungen zu vermeiden. Effizienzpotenziale im Gesundheitswesen sollten konsequenter genutzt werden.

Patientienbeauftragter sollte vom Bundestag gewählt werden

Ein ganzes Kapitel des DAK-Positionspapiers ist der Stärkung der Patientenrechte gewidmet. Hier geht es vor allem um die Neuausrichtung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD). Der Vorschlag der DAK hierzu: Um künftig Qualitätsverluste durch Betreiberwechsel zu vermeiden, sollte das bisherige Ausschreibungsmodell durch ein fest institutionalisiertes und nachhaltig legitimiertes Ausbaumodell ersetzt werden. Finanziert werden sollte es aus Steuermitteln.

Außerdem sollte der Patientienbeauftragte der Bundesregierung künftig dem Deutschen Bundestag zugeordnet undgewählt werden – analog der/des heutigen Wehrbeauftragten.

In einem weiteren Kapitel geht es um Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Damit präventive Maßnahmen langfristig wirken können, müssen sie in allen Lebensbereichen verankert werden, heißt es dort. Ferner müsse die Gesundheitskompetenz der Versicherten gestärkt werden, damit diese sich angesichts des immer stärker werdenden Angebots von digitalen Gesundheitsinformationen zurechtfinden. Ferner sollte der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) gestärkt und modernisiert werden.

Handlungsbedarf bei der Stärkung von Patientenrechten

In ihrem Papier „Positionen zur Bundestagswahl 2021“ formuliert der IKK e.V. ebenfalls seine Anforderungen für eine künftige Gesundheitspolitik. Die Innungskrankenkassen sehen – wie die DAK – Handlungsbedarf bei der Stärkung von Patientenrechten und Gesundheitskompetenz, beim Ausbau der Prävention und der Stärkung der Selbstverwaltung.

Außerdem fordert die Kasse, strukturelle Schwächen der Versorgung zu beheben, die Digitalisierung voranzutreiben, den Krankenkassenwettbewerb fair auszugestalten und die Finanzautonomie der Kassen zu stärken.

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